Steuererklärung für Erbengemeinschaft

Liebe Steuer-Experten!

Ich bin Teil einer Erbengemeinschaft, die eine Handvoll Garagen vermietet. Dafür muss ich jetzt die Steuererklärung machen.

Letztes Jahr hatte ich schonmal eine „gesonderte und einheitliche Feststellung“ für 2023 abgegeben und eben gerade auch die für 2024 abgesendet.

Muss ich da jetzt noch ne gesonderte Einkommenssteuererklärung abgeben? Oder ist das alles, was ich für die Erbengemeinschaft einreichen muss?

Ich hatte außerdem eine Wirtschafts-Identifikationsnummer bei Elster bekommen. Aber dort im Formular, wo danach gefragt war, konnte ich sie nicht eintragen.

Sie besteht ja aus 2 Buchstaben (DE) und 9 Ziffern. Außerdem gibt es eine 5-stellige Ziffer für „Unterscheidungsmerkmal“.

Wenn ich beides dort eingebe erscheint die Meldung "Die Nummer müsse mindestens 17 Zeichen enthalten.

what?? Ich verstehe das nicht!!

Ich habe es jetzt so abgeschickt. Hab ich das jetzt falsch gemacht?

Danke und Gruß
Diva

Zwischen den beiden Bestandteilen wird idR. ein Bindestrich angegeben.

https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/Wirtschafts-Identifikationsnummer/wirtschaftsidentifikationsnummer_node.html#js-toc-entry3

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Servus,

Zur Einkommensteuer werden nur natürliche Personen veranlagt.

Die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (so heißt sie mit vollem Namen) dient dazu, Besteuerungsgrundlagen für die Einkommensteuerveranlagung der einzelnen Beteiligten einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer Erbengemeinschaft festzustellen.

Die einzelnen Mitglieder der Erbengemeinschaft werden mit den gesondert und einheitlich festgestellten Einkünften zur Einkommensteuer veranlagt.

Kurz: Dein Job ist mit der Feststellungserklärung erledigt - falls Du die für die Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erforderliche Anlage V mit der Feststellungserklärung abgegeben hast - ich erinnere mich vage, dass Du im Vorjahr zwar alle Angaben zu den Feststellungsbeteiligten gemacht, aber die Einkünfte selber gar nicht erklärt hattest. Vielleicht erinnere ich mich aber auch falsch. Jedenfalls: Die Einkünfte der Gemeinschaft und deren Zurechnung zu den einzelnen Beteiligten gehören natürlich zur Feststellungserklärung.

Schöne Grüße

MM

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Hi Aprilfisch!

Also in der Erklärung, die ich da gestern ausgefüllt hatte, musste ich auch die Jahreseinkünfte angeben. Muss man nochmal ein anderes Formular extra ausfüllen oder reicht diese Angabe aus?

Jedenfalls danke schonmal!!

Gruß, Diva

Ich Dödel habe es inzwischen auf dem Infoblatt gesehen, es stand auf der 2.Seite dann ganz unten.

Nur kann ich das Formular nicht noch einmal schicken. Was mache ich jetzt?

Danke für deine Antwort!

Gruß, Diva

Die Feststellungserklärung ist genau gleich aufgebaut wie die Einkommensteuererklärung: Zu jeder Einkunftsart gibt es eine Anlage - nur dass eine GbR keine N-Einkünfte haben kann.

Für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist die Anlage V, in der gegliedert nach Einnahmen, Abschreibung und der Reihe nach den übrigen Werbungskosten dargestellt wird, wie die Einkünfte ermittelt worden sind.

Schöne Grüße

MM

Das glaube ich nicht so recht: Es gibt „leichte“ Fehler bei der Plausibilitätsprüfung, die nur angezeigt werden, aber die Übermittlung nicht blockieren, aber dieser sollte kaum zu diesen gehören.

Hast Du denn eine Bestätigung für die Übermittlung bekommen?

Schöne Grüße

MM