Steuererklärung für Rückwanderer

Hallo,

der Titel klingt vielleicht komisch, aber ich beschreibe mal die Situation:

Herr A ist im Februar 2021 mit einem Arbeitsvisum nach Deutschland gekommen. Er hat hier insgesamt drei Monate gearbeitet, sich dann aber (aus verschiedenen Gründen) dafür entschieden, in seine südamerikanische Heimat zurückzukehren.

Ich würde ihm gerne dabei helfen, evtl. zu viel bezahlte Steuern über die Steuererklärung erstattet zu bekommen. Dazu ein paar Fragen:

  • Welches Dokument brauche ich, um das für ihn machen zu können? Vollmacht?
  • Kann ich eine evtl. Erstattung auf mein Konto überweisen lassen? Das FA wird ja sicherlich keinen internationale Überweisung (oder gar PayPal) machen, oder?
  • Ab wann kann man die Steuererklärung für 2021 frühestens einreichen? 1.1.2022?
  • Gibt es etwas was ich hier beachten muss?

In den drei Monaten hat er grob 15 TEUR verdient, ich denke also, dass sich der Aufwand durchaus lohnen könnte.

Danke und Gruß,
Steve

Servus,

Herr A war in Deutschland mit seinen Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit beschränkt steuerpflichtig. Die Besteuerung ist mit dem Lohnsteuerabzug abgeschlossen und es gibt keine Veranlagung zur Einkommensteuer, somit auch keine Steuererklärung.

Ja: Nur Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine dürfen in steuerlichen Angelegenheiten für Dritte tätig werden.

Sobald das Elster-Portal sie annimmt - ist normalerweise im Februar soweit. Bearbeitet werden die Steuererkläungen für das „frische“ Jahr aber nicht vor ca. Mitte März - wer sie vorher übermittelt, muss halt länger warten.

Schöne Grüße

MM