Steuererklärung für Student bei Arbeit im Ausland

Fal: Ein in Deutscland immatrikulierter Student hält sich mehrere Monate im nichteuropäischen Ausland auf und verdient währenddessen 11 Tsd Euro. Für das restliche Jahr gibt es kein weiteres Einkommen.
Wie geht man in diesem Fall die STeuererklärung an, welche Formulare zum Beispiel muss man ausfüllen? Welche Feinheiten sind zu beachten?

Servus,

wenn es kein Einkommen gibt, das der deutschen ESt unterliegt, braucht keine ESt-Erklärung abgegeben zu werden.

Ob die im Ausland erzielten Einkünfte der deutschen ESt unterliegen, hängt davon ab, ob es mit diesem Land ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt und ggf. um welche Einkunftsart es sich handelt.

Mindestinput für konkretere Auskünfte sind also der Name des Landes, aus dem die Einkünfte stammen, und die Art der Einkünfte.

Schöne Grüße

MM

Vielen vielen Dank für Deine Antwort.
Das besagte Land ist Russland. Die Art des Einkommens ist ein Honorar.

Servus,

die Einkünfte aus diesem Honorar können in der Russischen Föderation besteuert werden, wenn der Person dort eine feste Einrichtung zur Verfügung steht. In diesem Fall werden sie in Deutschland nicht besteuert. Wenn keine feste Einrichtug zur Verfügung steht, sind sie in D einkommensteuerpflichtig. Dann werden sie in D erklärt wie alle Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, es gibt keine Besonderheiten, die davon abhängen, wo die Tätigkeit ausgeübt worden ist.

Der Begriff „feste Einrichtung“, der in (so gut wie ?) allen Doppelbesteuerungsabkommen in diesem Zusammenhang steht, ist ein bisschen unglücklich gewählt - es gibt ständig Fälle, in denen die Behörden von beiden beteiligten Staaten besteuern wollen. Hier müsste man wissen, welche Tätigeit ausgeübt worden ist und wie diese technisch organisiert war. Beispiel: Bei einem Sprachlehrer kann es entscheidend sein, ob es an der Schule, an der er tätig war, einen abschließbaren Schrank gab, in dem er Unterrichtsmaterial usw. lassen konnte, und zu dem nur er Zugang hatte.

Wie auch immer: Es kann in so einem Grenzfall der einfachere Weg sein, wenn die Einkünfte in D erklärt werden, falls Betriebsausgaben und Sonderausgaben dafür reichen, dass keine Einkommensteuer festzusetzen ist: Dann gibt die Behörde Ruhe, und ESt wird sorum oder sorum nicht erhoben. Das sollte in so einem Fall mal überschlägig gerechnet werden - alleine schon für Reisekosten dürfte ein ziemlicher Brocken zusammenkommen: Flüge, Mehraufwand für Verpflegung, Kosten der Unterkunft.

Schöne Grüße

MM