Steuererklärung für Student

Hallo, sitze gerade an der Steuererklärung „meines“ Studenten. Mein Sohn hat direkt nach der Schule das Studieren angefangen. Er wohnt nicht mehr Zuhause. Auch arbeitet er nebenbei und versichert sich deshalb (wg. Überschreitung Einkommensgrenze) eigenständig in der Krankenkasse. Aufgrund seines Alters bekomme ich noch ein paar Jahre Kindergeld und habe ihn auch bei mir in der Steuer angegeben. Für seine Steuererklärung stellen sich für mich ein paar folgende Fragen, die ich nun ins Forum gebe … vielleicht ging es jemanden schon einmal ähnlich und es gibt Tipps.

Kann ich für meinen Sohn folgendes ansetzen?

  • Fahrtkosten zw. ZweitWohnung / WG und Dienststelle
  • Handwerkerarbeiten
  • Fahrten zu Lerngruppen?
  • Etc.

Gibts ansonsten etwas zu beachten oder weitere Tipps?

Mein Sohn und ich wären sehr dankbar !
VG

Servus,

bedeutet nebenbei, dass er mehr als ca. 12.000 € (brutto) im Jahr verdient? Wenn sein Gehalt insgesamt weniger ausmacht, ist die Steuererklärung sehr einfach, weil sich nichts von all dem, was Du anführst, irgendwie auswirkt: Weniger als Null Einkommensteuer kann nicht festgesetzt werden. Dann gibt man die ESt-Erklärung nur mit den Werten aus der Lohnsteuerbescheinigung ab, und die einbehaltene Lohnsteuer wird erstattet.

Wenn sein Bruttogehalt höher liegt, braucht auch nicht besonders viel von den angegebenen Punkten erklärt zu werden:

Die Entfernung zur ersten Arbeitsstelle und die Anzahl der Fahrten nur, wenn die Entfernung mehr als 12 km ausmacht.

Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, wenn diese entsprechend bescheinigt sind und wenn der Steuerpflichtige sie per Banküberweisung bezahlt hat.

Aufwendungen für das Studium (Fahrten zu Lerngruppen etc.) nur, wenn dann noch ein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag übrig bleibt (kann man unter Elster ausrechnen lassen).

Schöne Grüße

MM

Zuerst einmal merci für die Antwort. Ja, es kann zumindest dieses Jahr dann in Summe mit anderen Einnahmen über die 12 TEUR kommen. Ich bin nur etwas unsicher, da ich selbst ja noch Kindergeld und die Pauschale bekomme. Natürlich bekommt mein Sohn auch entsprechend monatliche Zahlungen von mir. Er verdient sich das andere ja nebenbei und er studiert wirklich, kommt auch gut voran. D. h. die Steuererklärung ist quasi wie meine Eigene als Arbeitnehmer zu machen. Studiengebühren, Fahrten zur Lerngruppe, Schreibmaterial, Bücher etc. kann er angeben? Gibt es bei Studenten noch etwas Besonderes, an was ich gerade nicht denke? Doppelte Haushaltsführung ist wahrscheinlich eher nicht möglich? Arbeitszimmer? …

Viele Grüße

Servus,

sind die anderen Einnahmen denn Einkünfte, die der Einkommensteuer unterliegen?

Ja - als Sonderausgaben, Aufwendungen für Ausbildung, maximal 6.000 €.

Nein, die gibt es nur als Werbungskosten bei N-Einkünften, wie auch das Arbeitszimmer.

Schöne Grüße

MM

Ja, es gibt noch etwas Mieteinnahmen.

Für den Nebenjob gibt es eine Lohnsteuerkarte mit Arbeitsvertrag (halt als Student mit Teilzeit), sind das nicht N-Einkünfte?

ja - die Werbungskosten bei Einkünften aus nichselbständiger Arbeit sind aber unabhängig von den Aufwendungen für die eigene Ausbildung.

Doppelte Haushaltsführung dann, wenn der doppelte Haushalt aus beruflichem Anlass begründet wurde. Hier also nicht.

Häusliches Arbeitszimmer, wenn es ausschließlich für die Berufstätigkeit (und nicht für das Studium) genutzt wird.

Schöne Grüße

MM

Nochmals besten Dank … Entfernung zur ersten Arbeitsstelle müsste gehen, wenn es mehr als 12 km sind, oder? Glaube allerdings nicht, dass es bei uns der Fall ist. Hier muss ich nochmals nachfragen. Geht ja um den „Einfachenweg“.

Servus,

kann man immer reinschreiben. Die 12 km ist eine überschlägige Schätzung, bis zu welcher Entfernung die Fahrtkosten nicht reichen, um den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.200 € (ab 2022) aufzufüllen - unter Berücksichtigung von 110 € für Arbeitsmittel (Fachliteratur und so) und 16 € Kontoführungsgebühren - diese „Nichtbeanstandungsgrenzen“ für Werbungskosten ohne Einzelnachweis sind zwar seit 25 Jahren formal aufgehoben, aber sie werden in der Regel weiterhin ohne Einzelfallprüfung akzeptiert.

Bei den Fahrtkosten kommt es auf die Anzahl der gearbeiteten Tage an, ob damit der Arbeitnehmerpauschbetrag erreicht wird.

Schöne Grüße

MM

Stimmt, dann müsste man die Strecke häufig fahren, er fährt immer nur 1-2 mal die Woche, da reicht das sicherlich nicht, um den Pauschbetrag zu übersteigen. Danke!