ich verzweifle gerade daran, eine Steuererklärung für 2009 zu verfassen und würde mich sehr über Hilfe freuen.
Ich hatte
a) vier Monate lang eine Festanstellung als Vollzeitkraft
b) danach war ich vier Monate lang „studentische Aushilfe“ auf Lohnsteuer (war jedoch im Einzelhandel und habe deutlich über 400 Euro verdient, aber „nur“ 20h gearbeitet)
Nun die Frage: Auf die Tätigkeit a) habe ich bereits Steuern gezahlt, auf Tätigkeit b) jedoch nicht.
Muss ich nun auf b) Steuern nachzahlen? (Der Freibetrag von ca. 8500 Euro inkl. Arbeitnehmerfreipauschale bereits beachtet).
Bitte, bitte helft mir…Ich habe richtig Angst vor einer riesigen Steuernachzahlung…
ohne genaue zahlen kann ich das so nicht beurteilen,a ber eine nachzahlung erscheint mir eher unwahrscheinlich, da ja noch kosten wie min 920 werbungskosten und vorsorgewaufwendungen abgezogen werden.
damit dürftest du vermutlich unter 8000 euro kommen
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
In der Festanstellung habe ich insgesamt 5900 verdient,
als „Aushilfe“ (mit Lohnsteuerkarte) insgesamt ca. 6500
Euro. Selbst mit den 920 Euro und weiteren
„Versorgungskosten“ komme ich schwerlich unter die 8000
ist also die Summe, die über den 8000 Euro liegt,
definitiv zu versteuern oder … muss ich als
„studentische Aushilfe“ gar keine Steuererklärung
abgeben, wenn ich nicht explizit Geld zurückverlange?
hallo,
ohne genaue zahlen kann ich das so nicht beurteilen,a
ber eine
nachzahlung erscheint mir eher unwahrscheinlich, da ja
noch
kosten wie min 920 werbungskosten und
vorsorgewaufwendungen
abgezogen werden.
damit dürftest du vermutlich unter 8000 euro kommen
Hallo,
ich verzweifle gerade daran, eine Steuererklärung für
2009 zu
verfassen und würde mich sehr über Hilfe freuen.
Ich hatte
a) vier Monate lang eine Festanstellung als
Vollzeitkraft
b) danach war ich vier Monate lang "studentische
Aushilfe" auf
Lohnsteuer (war jedoch im Einzelhandel und habe
deutlich über
400 Euro verdient, aber „nur“ 20h gearbeitet)
Nun die Frage: Auf die Tätigkeit a) habe ich bereits
Steuern
gezahlt, auf Tätigkeit b) jedoch nicht.
Muss ich nun auf b) Steuern nachzahlen? (Der
Freibetrag von
ca. 8500 Euro inkl. Arbeitnehmerfreipauschale bereits
beachtet).
dem fa ist es für die steuerberechnung einerlei, wieviel stunden man gearbeitet hat, um das geld zu verdienen, daß man verdient hat.
mit anderen worten: die 20h/woche helfen nicht darüber hinweg, daß man sein gehalt nachversteuern muß, wenn es eben entsprechend hoch ist.
ich würde jetzt aber nicht in panik ausbrechen - vier monate regulär gearbeitet, da lief die steuerberechnung so, als hätte man das ganze jahr über gleichmäßig verdient.
die x monate auf 400euro-basis (jedoch mit deutlich mehr gehalt), da läuft die steuerberechnung dann als summe für´s ganze jahr.
also: gehalt für 4 monate regulär plus das, was du als „400euro-kraft“ verdient hast, amcht das jahresbrutto. davon gehen dann noch vorsorgeaufwendungen (pauschale), werbungskosten, sonstige aufwendungen etc.pp. ab, dann erst kommt man dem zu verteuernden einkommen nahe. und das ist es, wonach die steuerlast berechnet wird, nicht das reine brutto.
im übrigen würde ich mir wegen der steuer weniger gedanken machen als vielmehr wegen der sozialabgaben, die eigentlich hätten gezahlt werden müssen, wenn denn das gehalt tatsächlich so hoch war… aber das interessiert das fa im allgemeinen nicht.
Das beruhigt mich sehr, dass auch von der regulären
Arbeit die Steuern „zu hoch“ waren und entsprechend
auch die zu versteuernde Last mindern.
Wie hoch ist denn die Pauschale für
Vorsorgeaufwendungen? Welche Möglichkeiten bestehen für
einen Studenten, Werbungskosten geltend zu machen?
Vielen vielen Dank für die nette Hilfe
hallo,
dem fa ist es für die steuerberechnung einerlei,
wieviel
stunden man gearbeitet hat, um das geld zu verdienen,
daß man
verdient hat.
mit anderen worten: die 20h/woche helfen nicht darüber
hinweg,
daß man sein gehalt nachversteuern muß, wenn es eben
entsprechend hoch ist.
ich würde jetzt aber nicht in panik ausbrechen - vier
monate
regulär gearbeitet, da lief die steuerberechnung so,
als hätte
man das ganze jahr über gleichmäßig verdient.
die x monate auf 400euro-basis (jedoch mit deutlich
mehr
gehalt), da läuft die steuerberechnung dann als summe
für´s
ganze jahr.
also: gehalt für 4 monate regulär plus das, was du als
„400euro-kraft“ verdient hast, amcht das jahresbrutto.
davon
gehen dann noch vorsorgeaufwendungen (pauschale),
werbungskosten, sonstige aufwendungen etc.pp. ab, dann
erst
kommt man dem zu verteuernden einkommen nahe. und das
ist es,
wonach die steuerlast berechnet wird, nicht das reine
brutto.
im übrigen würde ich mir wegen der steuer weniger
gedanken
machen als vielmehr wegen der sozialabgaben, die
eigentlich
hätten gezahlt werden müssen, wenn denn das gehalt
Wenn Du bei der Tätigkeit b bereits pauschal die Steuern bezahlt hast bzw dein nArbeitgeber, dann hast Du nichts zu befürchten.
Im übrigen musst Du ja bei a ein Traumgehalt bekommen haben, wenn Du so Angst vor einer riesigen Steuernachzahlung hast?
Gruss Hermann
vielen Dank für die Antwort. Gezahlt wurden bei Stelle
a) „nur“ 2000 Brutto, aber damit überschreite ich den
Freibetrag ja schon fast und bei Stelle
b) wurden keine Steuern, sondern lediglich
Rentenversicherung gezahlt
MIt „riesiger“ Nachzahlung befürchte ich bei meiner
aktuellen Situation eine Nachzahlung höher als 200
Euro…Muss ich eine Erklärung überhaupt abgeben, wenn
ich nicht explizit darauf hingewiesen werde?
Danke für die Hilfe
Marc
Wenn Du bei der Tätigkeit b bereits pauschal die
Steuern
bezahlt hast bzw dein nArbeitgeber, dann hast Du
nichts zu
befürchten.
Im übrigen musst Du ja bei a ein Traumgehalt bekommen
haben,
wenn Du so Angst vor einer riesigen Steuernachzahlung
ok…einnahmen gesamt 12401, abzgl min 920, abzgl versicherung geschätzt 2001, ergebnis ein zu versteuerndes einkommen: 9480 € darauf entfällt einkommensteuer 256 €. das wäre zu zahlen wenn keine Lohnsteuer abgeführt wurde. ob du nun studentische aushilfskraft warst oder festangestellt spielt keine rolle. alle einnahmen sind steuerpflichtig(ausnahme minijob). somit bist du quasi verpflichtet eine erklärung abzugeben. tust du es nicht, wird irgendwann evtl das fa kommen und eine verlangen und dann zusätzlich verspätungszuschlag und zinsen verlangen.
vielen vielen Dank für deine nette Hilfe. Das ist eine
Summe, mit der ich definitiv leben könnte, wirklich
toll. Nun noch eine kleine Frage an dich:
Laut Ausdruck der elektronischen
Lohnsteuerbescheinigung bei der Festanstellung a)
wurden von meinem Einkommen damals (da es ja so
versteuert wurde, als ob ich dort das ganze Jahr
gearbeitet hätte) bereits knapp 800 Euro Lohnsteuer
abgeführt. Kann das sein, dass ich wirklich eventuell
Steuern zurückbekomme?? Das wäre wirklich sehr
überraschend:smile:
Vielen vielen Dank noch einmal für deine Mühen
Gruss
ok…einnahmen gesamt 12401, abzgl min 920, abzgl
versicherung
geschätzt 2001, ergebnis ein zu versteuerndes
einkommen: 9480
€ darauf entfällt einkommensteuer 256 €. das wäre zu
zahlen
wenn keine Lohnsteuer abgeführt wurde. ob du nun
studentische
aushilfskraft warst oder festangestellt spielt keine
rolle.
alle einnahmen sind steuerpflichtig(ausnahme minijob).
somit
bist du quasi verpflichtet eine erklärung abzugeben.
tust du
es nicht, wird irgendwann evtl das fa kommen und eine
verlangen und dann zusätzlich verspätungszuschlag und
nach den genannten zahlen pi mal daumen 300-350 € erstattung. 256 € sind zu zahlen, 800 wurde bereits gezahlt, ergo…differenz gibt es zurück. ist aberr tatsächlich davon abhängig wieviel verischerungen du aufbringen kannst.
ich verzweifle gerade daran, eine Steuererklärung für 2009 zu
verfassen und würde mich sehr über Hilfe freuen.
Ich hatte
a) vier Monate lang eine Festanstellung als Vollzeitkraft
b) danach war ich vier Monate lang „studentische Aushilfe“ auf
Lohnsteuer (war jedoch im Einzelhandel und habe deutlich über
400 Euro verdient, aber „nur“ 20h gearbeitet)
Nun die Frage: Auf die Tätigkeit a) habe ich bereits Steuern
gezahlt, auf Tätigkeit b) jedoch nicht.
Muss ich nun auf b) Steuern nachzahlen? (Der Freibetrag von
ca. 8500 Euro inkl. Arbeitnehmerfreipauschale bereits
beachtet).
Bitte, bitte helft mir…Ich habe richtig Angst vor einer
riesigen Steuernachzahlung…
Hallo Marc,
so wie ich es mit den übersandten Daten sehe, brauchst Du keine Nachzahlung befürchten, eher sieht es mir nach Rückzahlung aus, du für b anscheinend dein Arbeitgeber die Steuern pauschal übernommen hat und Du sicherlich im Zusammenhang mit deiner Erwebstätigkeit noch Ausagaben hattest die angerechnet werden.
Wenn Du eine Steuererklärung machen musst bekommst Du ab Juni 2010 vom Finanzamt eine Aufforderung ansonsten musst Du nicht, wäre aber Schwachsinn siehe oben. Gruss Hermann
Hallo
Leider muß ich Ihnen mitteilen,daß ich kein Steuerexperte bin.Wahrscheinlich habe ich beim Anlegen irgeneinen Fehler gemacht der zu diesem Irrtum führte.Sorry.Stephan T.
nicht verzweifeln, das geht gut aus. Wenn Du schon gezahlt hast bekommst sicher alles zurück.
Viel Erfolg wünscht
Wolfgang
ich verzweifle gerade daran, eine Steuererklärung für 2009 zu
verfassen und würde mich sehr über Hilfe freuen.
Ich hatte
a) vier Monate lang eine Festanstellung als Vollzeitkraft
b) danach war ich vier Monate lang „studentische Aushilfe“ auf
Lohnsteuer (war jedoch im Einzelhandel und habe deutlich über
400 Euro verdient, aber „nur“ 20h gearbeitet)
Nun die Frage: Auf die Tätigkeit a) habe ich bereits Steuern
gezahlt, auf Tätigkeit b) jedoch nicht.
Muss ich nun auf b) Steuern nachzahlen? (Der Freibetrag von
ca. 8500 Euro inkl. Arbeitnehmerfreipauschale bereits
beachtet).
Bitte, bitte helft mir…Ich habe richtig Angst vor einer
riesigen Steuernachzahlung…
für das FA zählt Dein Gesamt-Brutto im Jahr, egal ob Du Aushilfe warst oder ‚nur‘ x Stunden/Monate etc. gearbeitet hast.
Über die übrigen 4 Monate schreibst Du nichts.
Wenn Du eine ungefäre Berechnung haben möchtest, kannst Du unter www.elster.de eine Steuererklärungs-Software runterladen (damit später auch die Erklärung ans FA senden) und Dir - nachdem Du Deine Daten eigegeben hast - ausrechnen lassen, ob Du eher mit einer Erstattung oder einer Nachzahlung rechnen mußt.
die höhe der vorsorgepauschale richtet sich nach dem zu versteuernden einkommen (berechnet sich danach). man kann sich aber über tante gugel unter eingabe des terminus „vorsorgepauschale“ eine tabelle aus dem wissensnetz ziehen und nachschauen.
im übrigen ist dieser posten beim fa unkritisch: wer seine versicherungsbeitträge alle einträgt, aber UNTER dem vorsorgepauschbetrag bleibt, bekommt vom fa automatisch die günstigere variante angerechnet.
liegen die vers.-ausgaben höher als der pauschbetrag, dann werden die tatsächlichen versicherungsbeiträge bis zur individuellen höchstgrenze anerkannt.
zu den werbungskosten: da kann man als student grds. all das absetzen, was eibn „normaler arbeitnehmer“ auch darf - also alles, was dem erwerb, dem erhalt und der sicherung des bestehenden oder zukünftigen arbeitsplatzes dient; fort- und weiterbildungen, arbeitsmaterialien, fahrtkosten, verpflegungsaufwände (oder -pauschalen), arbeitsmittel (von fachliteratur über kopien, papier, stifte bis hin zu fahrten, um sich diese materialien zu beschaffen), porti, „ausrüstung“ (z.b. pc drucker, scanner, stuhl, tisch,…). sogar arbeitsecken und ggfs. arbeitszimmer sind absetzbar, wenn die voraussetzungen erfüllt sind.
das alles en detail aufzuführen, führt zu weit. entweder bei tante gugel nachfragen oder sich für knappe 10euro einen konz kaufen, da steht alles drin