Steuererklärung für studentische Aushilfe

Hallo,

ich verzweifle gerade daran, eine Steuererklärung für 2009 zu verfassen und würde mich sehr über Hilfe freuen.

Ich hatte
a) vier Monate lang eine Festanstellung als Vollzeitkraft
b) danach war ich vier Monate lang „studentische Aushilfe“ auf Lohnsteuer (war jedoch im Einzelhandel und habe deutlich über 400 Euro verdient, aber „nur“ 20h gearbeitet)

Nun die Frage: Auf die Tätigkeit a) habe ich bereits Steuern gezahlt, auf Tätigkeit b) jedoch nicht.

Muss ich nun auf b) Steuern nachzahlen? (Der Freibetrag von ca. 8500 Euro inkl. Arbeitnehmerfreipauschale bereits beachtet).

Bitte, bitte helft mir…Ich habe richtig Angst vor einer riesigen Steuernachzahlung…

MfG und Danke für die Hilfe

hallo,

ohne genaue zahlen kann ich das so nicht beurteilen,a ber eine nachzahlung erscheint mir eher unwahrscheinlich, da ja noch kosten wie min 920 werbungskosten und vorsorgewaufwendungen abgezogen werden.

damit dürftest du vermutlich unter 8000 euro kommen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vielen Dank für die Antwort.

In der Festanstellung habe ich insgesamt 5900 verdient,
als „Aushilfe“ (mit Lohnsteuerkarte) insgesamt ca. 6500
Euro. Selbst mit den 920 Euro und weiteren
„Versorgungskosten“ komme ich schwerlich unter die 8000

  • ist also die Summe, die über den 8000 Euro liegt,
    definitiv zu versteuern oder … muss ich als
    „studentische Aushilfe“ gar keine Steuererklärung
    abgeben, wenn ich nicht explizit Geld zurückverlange?

hallo,

ohne genaue zahlen kann ich das so nicht beurteilen,a

ber eine

nachzahlung erscheint mir eher unwahrscheinlich, da ja

noch

kosten wie min 920 werbungskosten und

vorsorgewaufwendungen

abgezogen werden.

damit dürftest du vermutlich unter 8000 euro kommen

Hallo,

ich verzweifle gerade daran, eine Steuererklärung für

2009 zu

verfassen und würde mich sehr über Hilfe freuen.

Ich hatte
a) vier Monate lang eine Festanstellung als

Vollzeitkraft

b) danach war ich vier Monate lang "studentische

Aushilfe" auf

Lohnsteuer (war jedoch im Einzelhandel und habe

deutlich über

400 Euro verdient, aber „nur“ 20h gearbeitet)

Nun die Frage: Auf die Tätigkeit a) habe ich bereits

Steuern

gezahlt, auf Tätigkeit b) jedoch nicht.

Muss ich nun auf b) Steuern nachzahlen? (Der

Freibetrag von

ca. 8500 Euro inkl. Arbeitnehmerfreipauschale bereits
beachtet).

Bitte, bitte helft mir…Ich habe richtig Angst vor

einer

riesigen Steuernachzahlung…

MfG und Danke für die Hilfe

hallo,

dem fa ist es für die steuerberechnung einerlei, wieviel stunden man gearbeitet hat, um das geld zu verdienen, daß man verdient hat.
mit anderen worten: die 20h/woche helfen nicht darüber hinweg, daß man sein gehalt nachversteuern muß, wenn es eben entsprechend hoch ist.
ich würde jetzt aber nicht in panik ausbrechen - vier monate regulär gearbeitet, da lief die steuerberechnung so, als hätte man das ganze jahr über gleichmäßig verdient.
die x monate auf 400euro-basis (jedoch mit deutlich mehr gehalt), da läuft die steuerberechnung dann als summe für´s ganze jahr.
also: gehalt für 4 monate regulär plus das, was du als „400euro-kraft“ verdient hast, amcht das jahresbrutto. davon gehen dann noch vorsorgeaufwendungen (pauschale), werbungskosten, sonstige aufwendungen etc.pp. ab, dann erst kommt man dem zu verteuernden einkommen nahe. und das ist es, wonach die steuerlast berechnet wird, nicht das reine brutto.

im übrigen würde ich mir wegen der steuer weniger gedanken machen als vielmehr wegen der sozialabgaben, die eigentlich hätten gezahlt werden müssen, wenn denn das gehalt tatsächlich so hoch war… aber das interessiert das fa im allgemeinen nicht.

saludos, borito

vielen vielen Dank für die nette Antwort.

Das beruhigt mich sehr, dass auch von der regulären
Arbeit die Steuern „zu hoch“ waren und entsprechend
auch die zu versteuernde Last mindern.
Wie hoch ist denn die Pauschale für
Vorsorgeaufwendungen? Welche Möglichkeiten bestehen für
einen Studenten, Werbungskosten geltend zu machen?

Vielen vielen Dank für die nette Hilfe

hallo,

dem fa ist es für die steuerberechnung einerlei,

wieviel

stunden man gearbeitet hat, um das geld zu verdienen,

daß man

verdient hat.
mit anderen worten: die 20h/woche helfen nicht darüber

hinweg,

daß man sein gehalt nachversteuern muß, wenn es eben
entsprechend hoch ist.
ich würde jetzt aber nicht in panik ausbrechen - vier

monate

regulär gearbeitet, da lief die steuerberechnung so,

als hätte

man das ganze jahr über gleichmäßig verdient.
die x monate auf 400euro-basis (jedoch mit deutlich

mehr

gehalt), da läuft die steuerberechnung dann als summe

für´s

ganze jahr.
also: gehalt für 4 monate regulär plus das, was du als
„400euro-kraft“ verdient hast, amcht das jahresbrutto.

davon

gehen dann noch vorsorgeaufwendungen (pauschale),
werbungskosten, sonstige aufwendungen etc.pp. ab, dann

erst

kommt man dem zu verteuernden einkommen nahe. und das

ist es,

wonach die steuerlast berechnet wird, nicht das reine

brutto.

im übrigen würde ich mir wegen der steuer weniger

gedanken

machen als vielmehr wegen der sozialabgaben, die

eigentlich

hätten gezahlt werden müssen, wenn denn das gehalt

tatsächlich

so hoch war… aber das interessiert das fa im

allgemeinen

nicht.

saludos, borito

Wenn Du bei der Tätigkeit b bereits pauschal die Steuern bezahlt hast bzw dein nArbeitgeber, dann hast Du nichts zu befürchten.
Im übrigen musst Du ja bei a ein Traumgehalt bekommen haben, wenn Du so Angst vor einer riesigen Steuernachzahlung hast?
Gruss Hermann

Hallo Herrmann,

vielen Dank für die Antwort. Gezahlt wurden bei Stelle
a) „nur“ 2000 Brutto, aber damit überschreite ich den
Freibetrag ja schon fast und bei Stelle
b) wurden keine Steuern, sondern lediglich
Rentenversicherung gezahlt

MIt „riesiger“ Nachzahlung befürchte ich bei meiner
aktuellen Situation eine Nachzahlung höher als 200
Euro…Muss ich eine Erklärung überhaupt abgeben, wenn
ich nicht explizit darauf hingewiesen werde?

Danke für die Hilfe

Marc

Wenn Du bei der Tätigkeit b bereits pauschal die

Steuern

bezahlt hast bzw dein nArbeitgeber, dann hast Du

nichts zu

befürchten.
Im übrigen musst Du ja bei a ein Traumgehalt bekommen

haben,

wenn Du so Angst vor einer riesigen Steuernachzahlung

hast?

Gruss Hermann

Ich habe richtig Angst vor einer riesigen Steuernachzahlung

ok…einnahmen gesamt 12401, abzgl min 920, abzgl versicherung geschätzt 2001, ergebnis ein zu versteuerndes einkommen: 9480 € darauf entfällt einkommensteuer 256 €. das wäre zu zahlen wenn keine Lohnsteuer abgeführt wurde. ob du nun studentische aushilfskraft warst oder festangestellt spielt keine rolle. alle einnahmen sind steuerpflichtig(ausnahme minijob). somit bist du quasi verpflichtet eine erklärung abzugeben. tust du es nicht, wird irgendwann evtl das fa kommen und eine verlangen und dann zusätzlich verspätungszuschlag und zinsen verlangen.

Hallo Sven,

vielen vielen Dank für deine nette Hilfe. Das ist eine
Summe, mit der ich definitiv leben könnte, wirklich
toll. Nun noch eine kleine Frage an dich:

Laut Ausdruck der elektronischen
Lohnsteuerbescheinigung bei der Festanstellung a)
wurden von meinem Einkommen damals (da es ja so
versteuert wurde, als ob ich dort das ganze Jahr
gearbeitet hätte) bereits knapp 800 Euro Lohnsteuer
abgeführt. Kann das sein, dass ich wirklich eventuell
Steuern zurückbekomme?? Das wäre wirklich sehr
überraschend:smile:

Vielen vielen Dank noch einmal für deine Mühen

Gruss

ok…einnahmen gesamt 12401, abzgl min 920, abzgl

versicherung

geschätzt 2001, ergebnis ein zu versteuerndes

einkommen: 9480

€ darauf entfällt einkommensteuer 256 €. das wäre zu

zahlen

wenn keine Lohnsteuer abgeführt wurde. ob du nun

studentische

aushilfskraft warst oder festangestellt spielt keine

rolle.

alle einnahmen sind steuerpflichtig(ausnahme minijob).

somit

bist du quasi verpflichtet eine erklärung abzugeben.

tust du

es nicht, wird irgendwann evtl das fa kommen und eine
verlangen und dann zusätzlich verspätungszuschlag und

zinsen

verlangen.

moin,

nach den genannten zahlen pi mal daumen 300-350 € erstattung. 256 € sind zu zahlen, 800 wurde bereits gezahlt, ergo…differenz gibt es zurück. ist aberr tatsächlich davon abhängig wieviel verischerungen du aufbringen kannst.

ich verzweifle gerade daran, eine Steuererklärung für 2009 zu
verfassen und würde mich sehr über Hilfe freuen.

Ich hatte
a) vier Monate lang eine Festanstellung als Vollzeitkraft
b) danach war ich vier Monate lang „studentische Aushilfe“ auf
Lohnsteuer (war jedoch im Einzelhandel und habe deutlich über
400 Euro verdient, aber „nur“ 20h gearbeitet)

Nun die Frage: Auf die Tätigkeit a) habe ich bereits Steuern
gezahlt, auf Tätigkeit b) jedoch nicht.

Muss ich nun auf b) Steuern nachzahlen? (Der Freibetrag von
ca. 8500 Euro inkl. Arbeitnehmerfreipauschale bereits
beachtet).

Bitte, bitte helft mir…Ich habe richtig Angst vor einer
riesigen Steuernachzahlung…

MfG und Danke für die Hilfe

Hallo Marc,
so wie ich es mit den übersandten Daten sehe, brauchst Du keine Nachzahlung befürchten, eher sieht es mir nach Rückzahlung aus, du für b anscheinend dein Arbeitgeber die Steuern pauschal übernommen hat und Du sicherlich im Zusammenhang mit deiner Erwebstätigkeit noch Ausagaben hattest die angerechnet werden.
Wenn Du eine Steuererklärung machen musst bekommst Du ab Juni 2010 vom Finanzamt eine Aufforderung ansonsten musst Du nicht, wäre aber Schwachsinn siehe oben. Gruss Hermann

Hallo
Leider muß ich Ihnen mitteilen,daß ich kein Steuerexperte bin.Wahrscheinlich habe ich beim Anlegen irgeneinen Fehler gemacht der zu diesem Irrtum führte.Sorry.Stephan T.

Daumenpeilng (!) Steuerberechnung:
+Einkommen
-Freibetrag
-Absetzbares bzw. Werbepauschale

=Einnahmen

20-30% der Einnahmen sind als Steuern zu zahlen.
Minus schon gezahlte Steuern.

=Ungefähre Steuerzahlung/Erstattung.

Hallo,

nicht verzweifeln, das geht gut aus. Wenn Du schon gezahlt hast bekommst sicher alles zurück.

Viel Erfolg wünscht

Wolfgang

ich verzweifle gerade daran, eine Steuererklärung für 2009 zu
verfassen und würde mich sehr über Hilfe freuen.

Ich hatte
a) vier Monate lang eine Festanstellung als Vollzeitkraft
b) danach war ich vier Monate lang „studentische Aushilfe“ auf
Lohnsteuer (war jedoch im Einzelhandel und habe deutlich über
400 Euro verdient, aber „nur“ 20h gearbeitet)

Nun die Frage: Auf die Tätigkeit a) habe ich bereits Steuern
gezahlt, auf Tätigkeit b) jedoch nicht.

Muss ich nun auf b) Steuern nachzahlen? (Der Freibetrag von
ca. 8500 Euro inkl. Arbeitnehmerfreipauschale bereits
beachtet).

Bitte, bitte helft mir…Ich habe richtig Angst vor einer
riesigen Steuernachzahlung…

MfG und Danke für die Hilfe

Hallo,

für das FA zählt Dein Gesamt-Brutto im Jahr, egal ob Du Aushilfe warst oder ‚nur‘ x Stunden/Monate etc. gearbeitet hast.
Über die übrigen 4 Monate schreibst Du nichts.

Wenn Du eine ungefäre Berechnung haben möchtest, kannst Du unter www.elster.de eine Steuererklärungs-Software runterladen (damit später auch die Erklärung ans FA senden) und Dir - nachdem Du Deine Daten eigegeben hast - ausrechnen lassen, ob Du eher mit einer Erstattung oder einer Nachzahlung rechnen mußt.

Viele Grüße

Paola

hallo!

die höhe der vorsorgepauschale richtet sich nach dem zu versteuernden einkommen (berechnet sich danach). man kann sich aber über tante gugel unter eingabe des terminus „vorsorgepauschale“ eine tabelle aus dem wissensnetz ziehen und nachschauen.
im übrigen ist dieser posten beim fa unkritisch: wer seine versicherungsbeitträge alle einträgt, aber UNTER dem vorsorgepauschbetrag bleibt, bekommt vom fa automatisch die günstigere variante angerechnet.
liegen die vers.-ausgaben höher als der pauschbetrag, dann werden die tatsächlichen versicherungsbeiträge bis zur individuellen höchstgrenze anerkannt.

zu den werbungskosten: da kann man als student grds. all das absetzen, was eibn „normaler arbeitnehmer“ auch darf - also alles, was dem erwerb, dem erhalt und der sicherung des bestehenden oder zukünftigen arbeitsplatzes dient; fort- und weiterbildungen, arbeitsmaterialien, fahrtkosten, verpflegungsaufwände (oder -pauschalen), arbeitsmittel (von fachliteratur über kopien, papier, stifte bis hin zu fahrten, um sich diese materialien zu beschaffen), porti, „ausrüstung“ (z.b. pc drucker, scanner, stuhl, tisch,…). sogar arbeitsecken und ggfs. arbeitszimmer sind absetzbar, wenn die voraussetzungen erfüllt sind.

das alles en detail aufzuführen, führt zu weit. entweder bei tante gugel nachfragen oder sich für knappe 10euro einen konz kaufen, da steht alles drin :smile:

saludos, borito