schon letztes Jahr verlangte das hiesige Finanzamt von mir eine „gesonderte und einheitliche Feststellung“ für die Grundstückgemeinschaft ´meine Adresse´. Also quasi eine Einzelsteuererklärung für die Einnahmen aus dem Grundstück/Gebäude.
Ich habe brav hingeschrieben, dass es 1. keine Eigentümergemeinschaft gibt, da das Haus mir allein gehört und 2. ich dieses Haus komplett selbst nutze (bewohne), also keine Einnahmen anfallen.
Jetzt habe ich wieder so eine Aufforderung bekommen. Da ich wenig Lust habe, nochmal alles zu erklären und das die kommenden Jahre ev. ebenfalls, bin ich versucht, einfach eine Erklärung abzugeben, Mitbesitzer Susi Hund und Willi Katz, Einnahmen 0, Ausgaben was halt so anfällt.
Kann das nach hinten losgehn?
Auf keinen Fall. Du gibst einfach die Steuer-ID von Susi Hund und Willi Katz und dann wird das FA sicherlich darüber hinwegsehen, dass es diese beiden Steuerpflichtigen nicht auf der Liste der Eigentümer der Immobilie hat. Es hat sich zudem immer bewährt, mit dem FA Katz und Hund in der Hoffnung zu spielen, dass das FA die Lust an der Sache verliert. Beschleunigen kann man das in jedem Falle damit, dass man versucht, die Mitarbeiter des FA, die sich aktuell im Recht wähnen, noch ein bisschen zu veralbern.
Ich würde lieber nochmal schreiben, wie die Lage ist mit Bezug auf das Schreiben (wie ich Ihnen bereits am…..mitgeteilt habe) und dieses beifügen als Anlage. Leider habe ich auch schon falsche Informationen mehrfach korrigieren müssen, anscheinend klappt das nie auf Anhieb. Damit müssen wir vermutlich leben. Man weiß nie wie Humorvoll die jeweiligen Sachbearbeiter sind oder ob im Zuge von KI Antworten dann auch noch von Hund und Katz Steuererklärungen angefordert werden.