Steuererklärung für Wohnhaus?

Hallo,

schon letztes Jahr verlangte das hiesige Finanzamt von mir eine „gesonderte und einheitliche Feststellung“ für die Grundstückgemeinschaft ´meine Adresse´. Also quasi eine Einzelsteuererklärung für die Einnahmen aus dem Grundstück/Gebäude.
Ich habe brav hingeschrieben, dass es 1. keine Eigentümergemeinschaft gibt, da das Haus mir allein gehört und 2. ich dieses Haus komplett selbst nutze (bewohne), also keine Einnahmen anfallen.
Jetzt habe ich wieder so eine Aufforderung bekommen. Da ich wenig Lust habe, nochmal alles zu erklären und das die kommenden Jahre ev. ebenfalls, bin ich versucht, einfach eine Erklärung abzugeben, Mitbesitzer Susi Hund und Willi Katz, Einnahmen 0, Ausgaben was halt so anfällt.
Kann das nach hinten losgehn?

Gruß,
Paran

Auf keinen Fall. Du gibst einfach die Steuer-ID von Susi Hund und Willi Katz und dann wird das FA sicherlich darüber hinwegsehen, dass es diese beiden Steuerpflichtigen nicht auf der Liste der Eigentümer der Immobilie hat. Es hat sich zudem immer bewährt, mit dem FA Katz und Hund in der Hoffnung zu spielen, dass das FA die Lust an der Sache verliert. Beschleunigen kann man das in jedem Falle damit, dass man versucht, die Mitarbeiter des FA, die sich aktuell im Recht wähnen, noch ein bisschen zu veralbern.

Viel Glück!

C.

Dann schreibe eine E-Mail mit Bezug auf Dein Schreiben vom letzten Jahr mit der Bitte, die Daten zu korrigieren.

Wenn Du viel tun willst, dann schick dem FA eine Kopie Deines Schreibens, eine Kopie vom Grundbuch und eine Kopie vom Grundsteuerbescheid*.

Und dann bittest Du noch um eine Bestätigung, daß die Korrektur durchgeführt wurde.

(*) Woher kommen denn diese falschen Daten?
Vielleicht bei der Grundsteuer-Erklärung ein falsches Kreuzchen gemacht?

1 Like

Ich würde den Brief aus dem letzten Jahr nehmen, das Datum aktualisieren und genau so nochmal schicken.

Dann bekommen sie aber nicht mit, daß der Brief bereits im letzten Jahr verschickt wurde.