Steuererklärung - Gehalt aus Italien, Wohnsitz Dtl

Hallo,

ich suche schon seit Wochen eine Antwort, doch der Fall scheint kompliziert zu sein.

Der Fall handelt von einem Seemann, der in den letzten Jahren unter italienischer Flagge zur See gefahren ist. Dementsprechend wurde auch sein Lohn aus Italien bezogen. Sein Wohnsitz ist in Deutschland.

Meines Erachtens müsste er doch eine Steuererklärung in Deutschland machen und ebenfalls eine italienische, die er der deutschen beifüge!?

Wer kennt sich mit der ganzen Thematik aus? Im speziellen mit der Verpflegungsmehraufwendung?

Wie gesagt, ich habe schon viel gegoogled und nichts gefunden. Auch die richtigen Ansprechpartner fehlen mir…

Danke für eure Hilfe!

Hallo,

Ich kann „nur“ eigene Erfahrungen besteuern, hoffentlich zur Erhellung:

Ich wohne und arbeite in Deutschland fuer ein englisches Unternehmen. Dieses zahlt mein Gehalt an mich und fuehrt Sozialabgaben ab. Die Steuern zahle ich selbst ueber einen „Vorauszahlungsbescheid“. Es wird alle 3 Monate abgebucht. Dazu einfach mit dem Finanzamt sprechen.

Steuererklaerung wird auch nur in Deutschland gemacht. Da es keine Lohnsteuerkarte gibt, wird die selbst abgefuehrte Lohnsteuer auch nicht im Formular „Lohnsteuerbescheinigung“ angegeben, auf dem ersten Blatt von Anlage N aber schon. (ich fuege den Vorauszahlungsbescheid in Kopie bei)

Mfg

hallo makimono,

danke für deine antwort!

der fall ist ähnlich, aber es gibt keinen vorauszahlungsbescheid und er arbeitet ja quasi in italien - also im ausland. meinst du, dass man das trotzdem so vergleichen kann?

mfg

Nein, dann sind die Faelle sicherlich zu verschieden und ich wuerde direkt beim Finanzamt nachfragen, um mir Unannehmlichkeiten zu ersparen.

Mfg.

ok dankeschön. ich geb mein bestes :wink:

Seemann Italien
Hi,

ich suche schon seit Wochen eine Antwort, doch der Fall
scheint kompliziert zu sein.

Ich kann nur empfehlen, die Sachlage beim deutschen Wohnsitzfinanzamt schriftlich zu schildern, damit man Klarheit bekommt.

Der Fall handelt von einem Seemann, der in den letzten Jahren
unter italienischer Flagge zur See gefahren ist.

Es gibt eine Spezialregelung für Seeleute in Art 15 Doppelbesteuerungsabkommen Italien. Danach wird der Lohn -falls Tätigkeit auf hoher See- in Italien versteuert (wo der Arbeitgeber sitzt).

Dann wäre er ja in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, nur das Besteuerungsrecht hätte Italien, so dass keine deutsche Steuer entsteht.

Wenn der Arbeitslohn in Italien versteuert wird, lässt sich in Deutschland nichts absetzen.

www.forum-steuern.de

Dort " Italien"

Schöne Grüße
C.