Hallo an alle,
ein Steuerberater hat die Lohnsteuererklärung für einen Angestellten (echten) EU-Grenzgänger erstellt und dem Finanzamt geschickt.
Es wurdem von Steuerberater eine Zahlungssumme der Steuer von Betrag €3.000 (fiktiver Betrag) errechnet.
Das Finanzamt schickt dem Angestellten eine Steuerfestsetzung von €6.000 (fiktiver Betrag).
Der Steuerberater legt Einspruch beim Finanzamt mit Begründung ein (u.A. Doppelbesteuerungsabkommen Besteuerung des Auslandseinkommens - nicht Inlandseinkommen, sowie Berücksichtigung diverser Sozialabgaben die im Ausland vom Gehalt abgezogen wurden).
-
Wie hoch ist eurer ERFAHRUNG nach die Wahrschenlichkeit, dass das Finanzamt dem Einspruch Beachtung schenkt und noch einmal prüft und neu kalkuliert?
-
Oder kann man davon ausgehen, dass der Einsprung ins Leere läuft und die Sachbearbeiter ihre Fehler nicht eigestehen (wenn denn Fehler vorliegen sollten)?
-
Werden beim Einspruch die Unterlagen an andere Sachbearbeiter zur Prüfung weiter gegeben, oder noch einmal beim selben Sachbearbeiter geprüft?
Ich frage, weil der beauftragte Steuerberater seit über 10 Jahren selbständig ist sowie vorher über 10 Jahre im Finanzamt tätig war. Er ist also kein absoluter Ahnungsloser. Auch wenn Fehler natürlich sein können, aber fast das doppelte der Summe ist eher unwahrscheinlich.
Danke und
LG Jasmin