ein Steuerberater hat die Lohnsteuererklärung für einen Angestellten (echten) EU-Grenzgänger erstellt und dem Finanzamt geschickt.
Es wurdem von Steuerberater eine Zahlungssumme der Steuer von Betrag €3.000 (fiktiver Betrag) errechnet.
Das Finanzamt schickt dem Angestellten eine Steuerfestsetzung von €6.000 (fiktiver Betrag).
Der Steuerberater legt Einspruch beim Finanzamt mit Begründung ein (u.A. Doppelbesteuerungsabkommen Besteuerung des Auslandseinkommens - nicht Inlandseinkommen, sowie Berücksichtigung diverser Sozialabgaben die im Ausland vom Gehalt abgezogen wurden).
Wie hoch ist eurer ERFAHRUNG nach die Wahrschenlichkeit, dass das Finanzamt dem Einspruch Beachtung schenkt und noch einmal prüft und neu kalkuliert?
Oder kann man davon ausgehen, dass der Einsprung ins Leere läuft und die Sachbearbeiter ihre Fehler nicht eigestehen (wenn denn Fehler vorliegen sollten)?
Werden beim Einspruch die Unterlagen an andere Sachbearbeiter zur Prüfung weiter gegeben, oder noch einmal beim selben Sachbearbeiter geprüft?
Ich frage, weil der beauftragte Steuerberater seit über 10 Jahren selbständig ist sowie vorher über 10 Jahre im Finanzamt tätig war. Er ist also kein absoluter Ahnungsloser. Auch wenn Fehler natürlich sein können, aber fast das doppelte der Summe ist eher unwahrscheinlich.
ein Steuerberater hat die Lohnsteuererklärung für einen
Angestellten (echten) EU-Grenzgänger erstellt und dem
Finanzamt geschickt.
einkommensteuererklärung.
Es wurdem von Steuerberater eine Zahlungssumme der Steuer von
Betrag €3.000 (fiktiver Betrag) errechnet.
Das Finanzamt schickt dem Angestellten eine Steuerfestsetzung
von €6.000 (fiktiver Betrag).
Der Steuerberater legt Einspruch beim Finanzamt mit Begründung
ein (u.A. Doppelbesteuerungsabkommen Besteuerung des
Auslandseinkommens - nicht Inlandseinkommen, sowie
Berücksichtigung diverser Sozialabgaben die im Ausland vom
Gehalt abgezogen wurden).
Wie hoch ist eurer ERFAHRUNG nach die Wahrschenlichkeit,
dass das Finanzamt dem Einspruch Beachtung schenkt und noch
einmal prüft und neu kalkuliert?
100% (die sind gesetzlich dazu verpflichtet einen einspruch zu „beachten“ und den fall neu zu „prüfen“) mit dem „neu kalkulieren“ überlegen sie es sich aber evtl. dann nochmal
Oder kann man davon ausgehen, dass der Einsprung ins Leere
läuft und die Sachbearbeiter ihre Fehler nicht eigestehen
(wenn denn Fehler vorliegen sollten)?
evtl. nutzt der steuerberater ja einschlägige §§ zur begrünndung seiner rechtausffassung. sollte die fundiert sein, dann läuft auch ein nicht „eingestehender“ sachbearbeiter gefahr, sich eine klatsche vorm finanzgericht abzuholen.
Werden beim Einspruch die Unterlagen an andere
Sachbearbeiter zur Prüfung weiter gegeben, oder noch einmal
beim selben Sachbearbeiter geprüft?
ggf. klinkt sich ein sondersachbearbeiter ein. alle post im amt geht immer über den tisch des amtsleiters. die gefahr, dass ein sachberabeiter die vertuschung seines fehlers plant und auch umsetzt ist gegen null.
Ich frage, weil der beauftragte Steuerberater seit über 10
Jahren selbständig ist sowie vorher über 10 Jahre im Finanzamt
tätig war. Er ist also kein absoluter Ahnungsloser. Auch wenn
Fehler natürlich sein können, aber fast das doppelte der Summe
ist eher unwahrscheinlich.
warum falsches Brett?
Ich habe keine Fragen zu Steueren oder Steuerberechnung. Sondern Fragen zu Verhaltensweisen der Beamten im Finanzamt und die Wahrscheinlichkeit der korrekten Arbeitsweise.
Ich bin mir nicht sicher, ob der Steuerberater $$ erwähnte oder nur die Sachlage.
Wäre es sinnvoller gleich einen Anwalt für Steuerrecht einzuschalten?