ich frage mich, ob es sinnvoll ist, zahlreiche Belege beim Finanzamt einzureichen, wenn man den Grundfreibetrag noch gar nicht ausgereizt hat. Folgendes Szenario stelle ich mir vor:
Jemand ist im Jahr 2011 lange arbeitslos gewesen und hatte nur eine befristete sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sowie ein Honorar aus freiberuflicher Tätigkeit. Bruttogehalt und Honorar liegen insgesamt knapp unter dem Grundfreibetrag. In etwa gleicher Höhe (knappe 8000 Euro) hat diese Person ALG 1 erhalten.
Macht es irgendeinen Sinn, dass diese Person alle gesammelten Belege mit in die Steuererklärung einarbeitet (Bustickets zur Arbeitsstelle, Spendenbelege etc.)? Oder kann sie sich und den Bearbeitern beim Finanzamt diese ganze Arbeit sparen?
in diesem Fall wird das zu versteuernde Einkommen nach dem Tarif versteuert, der sich ergibt, wenn man das ALG 1 dazurechnet.
Es ist also allemal interessant, die Einkünfte nicht höher zu erklären, als sie tatsächlich waren. Zu Deutsch: Es „lohnt sich“, Werbungskosten und Sonderausgaben in die Steuererklärung aufzunehmen.
Wenn man diese mit Elster erstellt, kann man sich jederzeit auch während der Eingabe der Steuererklärung ausrechnen lassen, wie die Veranlagung aussehen wird, wenn sie in allen Punkten der Erklärung folgt.
in diesem Fall wird das zu versteuernde Einkommen nach dem
Tarif versteuert, der sich ergibt, wenn man das ALG 1
dazurechnet.
Ergänzung:
Nehmen wir mal an, daß ein zvE in Höhe des Grundfreibetrages eine ESt von 0,00 % ergibt und ein zvE in Höhe des doppelte Grundfreibetrages mit 30 % (habe jetzt nicht nachgeschaut) versteuert wird, dann würde o. g. Fall (normale Einkünfte = Grundfreibetrag plus AlG I in Höhe des Grundfreibetrages) eine ESt in Höhe von 30% auf den Grundfreibetrag ergeben, wenn man die Sonderausgaben und agB und ähnliche Abzüge außen vor läßt.
Macht es irgendeinen Sinn, dass diese Person alle gesammelten
Belege mit in die Steuererklärung einarbeitet (Bustickets zur
Arbeitsstelle, Spendenbelege etc.)? Oder kann sie sich und den
Bearbeitern beim Finanzamt diese ganze Arbeit sparen?
Wenn diese Person keine Werbungskosten (Wk) hätte, würde sie trotzdem den Wk-Pauschbetrag i. H. v. 1000 € erhalten.
Sprich: nur wenn deine tatsächlichen Wk über 1000 € liegen lohnt es sich diese einzureichen.