ja, alles als Werbungskosten.
Die Kosten für ein Studium nach Abschluss einer Berufsausbildung sind als Werbungskosten absetzbar (BFH-Urteil vom 18.6.2009, VI R 14/07, BFH/NV 2009 S. 1875).
Hallo, ja wenn das Studium eine Fortbildung von deinem Beruf ist. Man unterscheidet Fotbildung und Weiterbildung usw. Auf jeden Fall alle Kosten ansetzten.
Hast Du bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung?
Wenn nein, kannst Du die Kosten als Ausbildungskosten absetzen.
Wenn ja:
Ist das Studium als Fortbildung zu Deiner bisherigen Ausbildung/Beruf zu betrachten?
Wenn ja, als Fortbildungskosten absetzen.
Wenn nein, handelt es sich um die Ausbildung in einem weiteren Beruf. Dann sind die Kosten nicht absetzbar.
Hallo,
ja, du kannst die angefallenen Kosten im Zusammenhang mit deinem Studium als Sonderausgaben in deiner EST-Erklärung angeben. Falls du schon eine berufsausbildung hast, kannst du sie als Werbungskosten angeben.
grundsätzlich ist das Studium nicht absetzbar.
ABER: Wenn das Studium in einem Zusammenhang mit deiner Arbeit steht und man das Studium quasi als deine Fortbildung für eben diese Arbeit sehen kann, ist es absetzbar. Ein gutes Beispiel dafür sind duale Studiengänge. Ansonsten sind nur evtl. angefallene Kosten bis zum 30.08 absetzbar.
Entscheidend ist also was genau du gearbeitet hast?
Eine Bitte: Solltest du Antworten erhalten haben, die meine Ansicht nicht teilen, wäre ich dir für eine Rückmeldung dankbar. In dem Fall würde ich natürlich weiterforschen.
Hallo 2000ede,
für das Jahr 2009 sind alle Kosten für das Studium ab-
setzbar, wenn sie der Studierende selbst bezahlt hat.
Wenn für 2010 auch Einnahmen vorhanden sind und der
Studierende die Kosten auch selbst bezahlt hat, gilt das
gleiche wie 2009.
Wurden die Kosten von den Eltern bezahlt, haben diese einen Anspruch auf den Ausbildungsfreibetrag.
Eine weitere Möglichkeit wäre, der Studierende hat
keine Einnahmen, hat die Kosten selbst bezahlt. Hier
besteht die Möglichkeit eine Verlustvortrag in Höhe der Kosten zu beantragen. Dieser Verlustvortrag kann
dann nach Ende des Studiums bei der ersten Steuerer-
klärung in Anspruch genommen werden.
HALLO, OHNE DIE PROBLEMATIK NACH DEM GELTENDEN STEUERRECHT ABZÄUKLOPFEN, EMPFEHLE ICH ALLE KOSTEN
IN EINER AUFSTELLUNG GGF. MIT BELEGEN DER EST-ERKLÄRUNG
BEIZUFÜGEN.
DAS BEDEUJTET, WENN ES DA BESTIMMTE KOSTEN GIBT; DIE MAN ABSETZEN KANN, ERFOLGT DAS IM STEUERBESCHEID.
INSOFERN HAT MAN QABER NICHTS VERGESSEN UND NICHTS VERSÄUMT:
WENN DANN DER BESCHEID VORLIEGT KANN ICH GERNE ENTSPREchend der BERÜCKSICHTIGUNG ANTWÄORTEN HIERAÄUF GEBEN:
Studienkosten kannst du nur im Rahmen der Werbungskosten geltend machen, also Weiterbildung in einem Beruf. Aber aufgrund der gearbeiteten Zeitraumes bekommst du sowoeso den größten Teil der Lohnsteuerwieder zurück