Person A hat zwei Fragen zum Ausfüllen der Handwerker Leistungen.
Sowie eine Frage zur Aufschlüsselung der privaten Handwerker Rechnung.
Die Rechnung der Handwerker Firma beträgt 7.362,71 Euro. Davon ist der Betrag der
Montagekosten einzeln aufgeschlüsselt:. Betrag: 2.548,-- Euro.
Frage: Ist diese Aufschlüsselung weiterhin zulässig, oder soll sich Person A eine neue Rechnung ausstellen lassen?
Es gibt einen Betrag über die private Handwerker Rechnung UND einen Betrag der Handwerkerkosten in der Jahresabrechnung der Eigentümerversammlung. (haushaltsnahe Dienstleistungen).
Im Formular der Steuererklärung 2019 gibt es seit diesem Jahr zwei Beitragsspalten in Zeile 6 der Handwerkerleistungen:
1: - Summe der Rechnungbeträge
und
2: -darin enthaltene Lohnanteile, Maschinen- und Fahrkosten inkl. Umsatzsteuer.
Person A fragt nun, ob
-der Gesamtbetrag (Rechnung der Handwerkerfirma über 7.3621,71 Euro UND die
Ausgaben
der Handwerkerkosten der Eigentümerversammlung über 345,-- Euro in die Spalte:
"Summe der Rechnungsbetäge eintragen werden sollen sowie
die Montagekosten über 2.548,–Euro, wie auf der Rechnung der
Handwerkerfirma aufgeschlüsselt, in Spalte zwei „Lohnanteile, Maschinen- und Fahrkosten“
eintragen werden können.
Was ist das für eine Summe. Ist das dein Anteil aus der Gesamtrechnung der Gemeinschaft ?
Ist das Material Und Lohn, nur Lohn oder was ?
Du brauchst doch auch hier 2 Summe zum Eintragen
Die Privatrechnung ist klar, die ca. 7.300 bei Gesamtsumme eintragen, die ca. 2.500 bei „Lohnanteile…“
leider habe ich gerade die Rechnung der Hausverwaltung nicht zur Hand, sont würde ich ein Foto einstellen. Die Rechnung der Hausverwaltung ist immer aufgeteilt in:
haushaltsnahe Dienstleistungen:
Gesamtsumme über XXX
Ihr Anteil: XXX
Handwerkerkosten:
Gesamtkosten: xxx
Ihr Anteil: 435 Euro.
Diesen Betrag (Ihr Anteil) habe ich bisher immer angegeben.
Nun hatte ich letztes Jahr aber meine Fenster erneuern lassen. Somit kam eine weitere Rechnung dazu. Da nun, mal wieder, das Formular anders auszufüllen ist (zwei Betragsspalten, statt nur einer, ) wollte ich wissen, ob ich dann einfach den Gesamtbetrag der Rechnung (von der Hausverwaltung und von der Fensterfirma) zusammengezählt in die Spalte „Gesamtkosten“ eingeben kann und die Gesamtsumme der für mich ausgewiesenen Beträge (345,-- Euro von der Hausverwaltung, sowie 2.500 Euro von der Fensterfirma) in das Feld „Lohn,Arbeitskosten…“ eintragen kann.
viele Grüsse
Nein, das geht nicht. Material ist so Zeugs, was man im Baumarkt kaufen kann, was man anfassen kann, also beispielsweise das Fenster, irgendwelches Holz, so physischer Kram. Das ist nicht gemeint.