steuererklärung heirat steuerklasse

hallo
Ich versuche gerade unsere Steuererklärung zu machen.
Leider habe ich folgendes Problem:
wir haben im Mai 2010 geheiratet und sind dann beide von I in IV gegangen. Nun weiss ich nicht, welche Steuerklasse ich dem System nennen muss. Beide geht ja leider nicht!
Danke.
Gruß
Christina

Hallo Christina, die in der Jahresbescheinigung vom Arbeitgeber ausgewiesene.
Das Finanzamt ermittelt auf jeden Fall die für Euch günstigste Steuerklasse!
Gruss Hermann

Hier steht ja für Januar bis Juni I und für Juli bis Dezember IV.

Hallo Christina,
es muss die Steuerklasse 4 angegeben werden.
Viele Grüße Sylke

nur die 4 wird angegeben
und für das jahr der eheschließung die veranlagung wählen! (gemeinsam,getrennt und besonders)

Hier steht ja für Januar bis Juni I und für Juli bis Dezember
IV.

Hallo Christina,
und welche ist die bessere, d.h. für euch günstigere? Doch die IV ansonsten wärt ihr doch in I geblieben!
Gruss Hermann

Hier steht ja für Januar bis Juni I und für Juli bis Dezember
IV.

Hallo Christina,

und welche ist die bessere, d.h. für euch günstigere? Doch
die IV ansonsten wärt ihr doch in I geblieben!

Klar die IV. Wusste halt nur nicht, ob ich nur die letzte angeben darf/muss !

Danke für die Antworten.

Gruss Hermann

hallo christina,

ist vom ergebnis her „wurscht“ - IV/IV ist wie I/I.
maßgeblich ist, wie das finanzamt auf grund der einkommen und der abzusetzenden beträge die steuer festlegt.
und die wird so oder so herum „richtig“ gerechnet. hääte ihr bei I/I zuviel/zu wenig gezahlt, würdet ihr was rauskriegen/müßtet ihr nachzahlen. bei IV/IV ist das auch nicht anders.
gib steuerklasse IV an, das ist korrekt. nachdem im jahr der heirat so oder so das ehegattensplitting für das komplette jahr gilt (also auch für zurückliegende monate), „tut“ das fa so, als ob ihr vom 01.01. an verheiratet gewesen seit und berechnet danach die steuerlast.

saludos, borito

da sage ich gerne gracias!!
jetzt habe ich es auch verstanden!!! :smile:

Hallo Christina79,

erstmal Glückwunsch zur Hochzeit.
Steuerklasse I und IV sind identisch, also kannst du ohne weiteres bei euch beiden die Steuerklasse IV angeben. Das Elster-Programm sollte dies auch so übernehmen.

lg othello

Hallo,

dem System ist egal, welche Steuerklasse dort eingetragen wird, dies wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Schreiben Sie einfach die IV rein, die Sie zum Ende des Jahres hatten.

Gruß

Hallo,

Steuerklasse IV.
Müßte auch auf Deiner Lohnsteuerbescheinigung stehen.

Viele Grüße

Paola

Im Grunde genommen ist die Angabe der Steuerklasse in der Einkommensteuererklärung völlig egal!
Ich würde die Steuerklasse angeben, die auf der Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber steht.