Steuererklärung im Ausland - Einnahmen im Inland

Hallo,

Person X arbeitet im Ausland (überschreitet die 183 Tage) und macht eine ausländische Steuererklärung. Sie hat jedoch Mieteinnahmen in Deutschland.

Muss Person X Steuern auf die deutschen Mieteinahmen in Deutschland zahlen - sprich: Kann eine deutsche Steuererklärung erstellt werden und können die Einnahmen mit Investitionskosten verrechnet werden?

Kann diese Steuererklärung auch in dem Fall gemacht werden(ist sie „gültig“?), dass 0 Tage in Deutschland gearbeitet werden?

Vielen Dank
René

Servus,

Person X ist im Inland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren dauernden Aufenthalt hat. In diesem Rahmen muss sie auch ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuern.

Falls Person X keinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im Inland hat, ist sie mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Inland beschränkt steuerpflichtig, wenn das vermietete Grundstück im Inland liegt. Die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung funktioniert in diesem Fall genau gleich, bloß die übrigen Schritte bis zum zu versteuernden Einkommen sind bissel anders gestrickt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder