Steuererklärung in 2010 für 2007 einreichen?

Hallo, kann man eine Steuererklärung für die Jahre 2007, 2008 und 2009 im Jahr 2010 noch beim Finanzamt einreichen? Wenn ja: Der damalige Wohnsitz lag damals in den alten Bundesländern. Muss man dort diese Jahre einreichen oder jetzt in 2010, in den neuen Bundesländern da letzteres der derzeitige Wohnsitz ist?

Ich begrüße Sie!

ich denke, das geht seit ein paar Jahren. 2006 würde nicht mehr gehen. Zuständig ist immer das Finanzamt am Wohnsitz.

Gruß
Diemo

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

das geht auch für 2006 - und die Vorjahre sind gerade in der Diskussion - dies nur zu Schufa-Schreck, der wohl nicht so auf dem Laufenden ist!

E.

Ich begrüße Sie!

das geht auch für 2006 - und die Vorjahre sind gerade in der
Diskussion - dies nur zu Schufa-Schreck, der wohl nicht so auf
dem Laufenden ist!

… gut, wieder was gelernt.

Gruß
Diemo

Vielen Dank für die Antworten!!!

Ich habe diese Fragestellung auch vor ein paar tagen gestellt.Bei mir ging es aber bis zum Jahr 2003 zurück.Hatte ebenfalls die Antwort bekommen das dies noch entschieden wird.
da ich nicht soviel Ahnung von der Thematik habe verstehe ich trotz alledem nicht warum man im Internet sehr viele Artikel findet das es schon entgültig entschieden wäre und man es abgeben kann.
Dies soll der BFH endschieden haben

Dies soll der BFH endschieden haben

Der BFH entscheidet aber immer nur den einen speziellen Fall.

Ob der auch für andere Fälle anzuwenden ist, entscheidet das Bundesfinanzministerium.
Und genau darauf warten wir alle.

Klingt plasuibel.

mich stört dann aber wirklich die Tatsache das man in vielen Medien den eindruck vermittelt bekommt das dies nun schon in trockenen Tüchern steckt wie zb hier :http://www.banktip.de/News/24234/Freiwillige-Steuere…

verlinkten Beitrag richtig lesen
Hi !

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. :smile:

In dem von dir verlinkten Beitrag steht eindeutig, dass es sich um Steuer-Erklärungen aus 2003 handeln muss, die bis zum 31.12.2007 beim Finanzamt eingegangen sind. Wenn man jetzt eine Steuer-Erklärung anfertigt/absendet, ist der Antrag auf Veranlagung nicht vor dem 31.12.2007 gestellt worden und wäre damit, nach Aussage des Beitrages bereits verfristet.

BARUL76

.

Ja man kann seine Steuererklärung noch nachträglich einreichen. Wie weit zurück dies möglich ist hängt meines Wissens auch damit zusammen, ob man veranlagungpflichtig ist oder nicht. Veranlagungspflichtige können neuerding bis zu 7 Jahre rückwirkend einreichen, Angestellte die nur freiwillig eine Erklärung abgeben, können die vier Jahre rückwirkend.

Im Detail steht dies aus folgenden beiden Seiten ganz gut erklärt, bzw wurde diskutiert und mit guten Links auf Gesetzestexte versehen:
http://www.steuerkanzlei-wilm.de/articles/abgabe-der…
http://verwaltungs-dschungel.de/questions/35/steuere…

Schade, dass man hier keine Negativ-Punkte vergeben kann…

Hi,

Werbung für eigene Webseiten wird hier nicht gern gesehen.

Ja man kann seine Steuererklärung noch nachträglich
einreichen. Wie weit zurück dies möglich ist hängt meines
Wissens auch damit zusammen, ob man veranlagungpflichtig ist
oder nicht. Veranlagungspflichtige können neuerding bis zu 7
Jahre rückwirkend einreichen,

haha, seit wann ist neuerdings?
ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung…deshalb bitte dazu Fundstelle angeben

Angestellte die nur freiwillig
eine Erklärung abgeben, können die vier Jahre rückwirkend.

wobei dieser Thread über eine darüber hinausgehende Möglichkeit geht
und wir waren uns einig, dass es dazu noch keine Verwaltungsmeinung gibt, die eine über 4 Jahre hinausgehende Möglichkeit der Erklärungsabgabe unterstützen würde

Im Detail steht dies aus folgenden beiden Seiten ganz gut
erklärt,

Scherzkeks

in Zukunft werden derartige Werbebeiträge gelöscht
http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/4/1782

Schöne Grüße
C.

1 „Gefällt mir“