Muss man in Deutschland eine Steuererklärung abgeben wenn man in CZ wohnt und arbeitet. Man hat einen tschechischen Arbeitsvertrag.
Man ist in CZ angemeldet und hat sich in Deutschland nicht abgemeldet.
Arbeitsanfang war 19.01. davor war man 01.01 -18.01 arbeitslos in Deutschland
Vielen Dank für eine Antwort.
Das kommt darauf an, ob noch andere Einkunftsquellen bestehen. Die Einkünfte aus nichtselbstänmdiger Arbeit dürften nur in CZ steuerpflichtig sein.
Aus anderen Einkunftsquellen könnte noch eine beschränkte Steuerpflicht in D folgen.
Wenn in der Vergangenheit NUR Einkünfte erzielt wurden, die einem Steuerabzug in D unterliegen, dürfte sich das FA in D nicht weiter um die Angelegenheit kümmern, auch wenn man dort noch gemeldet ist.
Die Abmeldung sollte aber tunlichst nachgeholt werden.
Tschechien
Hi,
Das kommt darauf an, ob noch andere Einkunftsquellen bestehen.
Die Einkünfte aus nichtselbstänmdiger Arbeit dürften nur in CZ
steuerpflichtig sein.
stimmt beides
Aus anderen Einkunftsquellen könnte noch eine beschränkte
Steuerpflicht in D folgen.
wenn noch eine Wohnung beibehalten wurde, liegt unbeschränkte Steuerpflicht vor.
Mangels Einkünften, die in Deutschland steuerpflichtig wären, ergibt sich aber wohl keine festzusetzende Einkommensteuer.
Wenn in der Vergangenheit NUR Einkünfte erzielt wurden, die
einem Steuerabzug in D unterliegen, dürfte sich das FA in D
nicht weiter um die Angelegenheit kümmern, auch wenn man dort
noch gemeldet ist.
wenn man angeschrieben wird, muss man halt die Sachlage erklären
Die Abmeldung sollte aber tunlichst nachgeholt werden.
Melderecht ist fürs Steuerrecht völlig egal.
Entscheidend ist ein tatsächlicher Wohnsitz.
Schöne Grüße
C.