Steuererklärung Inspektoranwärter

Hallo =)
Ich bin gerade an der Steuererklärung 2012 und habe soeben einen Schock bekommen:

Ich bin Inspektoranwärter (Jahresbrutto 12700€)und mein Steuerprogramm spricht von einer Steuernachzahlung von 230 €
Ist eine solche Nachzahlung realistisch?

Ich habe meine Kosten als Werbungskosten angegeben, da Ausbildungskosten bei einem dualen Studium mit berufspraktischer Verbindung nicht angesetzt werden dürfen. Stimmt das?

Und muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Habe 2011 meine erste Steuererklärung abgegeben. Oft habe ich schon gehört, dass ich nach dem Studium rückwirkend aufgefordert werde für 3 Jahre eine Steuererklärung nachzureichen.

Ich bitte um eure Hilfe und bin für jeden Rat dankbar.

hallo technofreak92,

da kann ich dir leider nicht helfen, da kenn ich mich nicht so gut aus.

Hallo,

die Ausbildungskosten (Übernachtung, Fahrtkosten, etc.) sind als Werbungskosten abzugsfähig.

Ob die Nachzahlung gerechtfertigt ist, kann ich nicht sagen, da ich nicht weis, wieviel Lohnsteuer einbehalten wurde und ob weitere Einkünfte vorhanden sind.

Also Einspruch einlegen und Werbungskosten beantragen

Hallo,

Eine Steuererklärung müssen wir immer machen,ansonsten wird es strafbar.
Das Sie bei ihrem Bruttoeinkommen nachzahlen müssten kann ich mir nicht vorstellen.
Haben Sie alles mögliche abgesetzt???
Beispiele: alle Versicherungen,auch KFZ-Vers., Arzt-Medikamentenzuzahlungen,Brillen, Km-wegegeld zur Arbeit,

Nebenkostenabrechnung ihrer Wohnung,2-3 Sonderfahrten für Schulungen, Gewerkschaftsbeitrag, Beiträge von Vereinen.
Hoffe es hilft ein wenig weiter.

Gruß
monika61

Hallo,

also ich würd die Ausbildungskosten einfach ansetzen, kann mir auch nicht vorstellen, daß man das nicht darf, sind schließlich Ausgaben die Du tatsächlich hattest.
Ob die Nachzahlung realistisch ist, kann ich so einfach nicht beurteilen. Kann auch an falschen oder fehlenden Eingaben liegen.
Wenn Du 2011 eine Steuererklärung abgegeben hast, mußt Du meines Wissens ‚immer‘ eine abgeben. Sonst könnte man sich das ja aussuchen (je nachdem ob man eine Nachzahlung oder Erstattung erwartet), daß wär ja ein Nachteil fürs FA…

Viele Grüße

Paola