Steuererklärung ja oder nein

Mal eine „hypothetische Frage“:
Es gibt ein Ehepaar, einer ist EU-Renter mit Rente in Höhe von 950 Euro ( wurde vor der Hochzeit vom Finanzamt ausgeseuert, da nicht Steuerpflichtig. Heirat 2006

Ehefrau: als Angestellte beschäftigt mit Lohnsteuerklasse 3 ohne sont irgendetwas, Keine Lohnersatzleistungen, keine Wohnungsbauprämie oder sonstiges.

Also eigentlich ganz einfach.

Ist dieses Paar verpflichtet, eine Steuererklärung für 2007 zu machen?

Vielen Dank für Infos

unverständlich
Hi,

Es gibt ein Ehepaar, einer ist EU-Renter mit Rente in Höhe von
950 Euro ( wurde vor der Hochzeit vom Finanzamt ausgeseuert,
da nicht Steuerpflichtig. Heirat 2006

was meinst du mit: „wurde vor der Hochzeit vom Finanzamt ausgeseuert“?

Und aus welchem Land kommt die Rente? Bisher gibt es noch kein einheitliches Steuerrecht innerhalb der EU.

Grübelnde Grüße
C.

Ehefrau: als Angestellte beschäftigt mit Lohnsteuerklasse 3
ohne sont irgendetwas, Keine Lohnersatzleistungen, keine
Wohnungsbauprämie oder sonstiges.

Also eigentlich ganz einfach.

Ist dieses Paar verpflichtet, eine Steuererklärung für 2007 zu
machen?

Vielen Dank für Infos

Nunja, mit EU-Rente ist sicher nicht eine Rente gemeint, die von der Europäischen Union gezahlt wird. EU steht für ErwerbsUnfähigkeitsrente.

Und ja, hier besteht Abgabe- und Veranlagungspflicht nach den § 56 EStDV und 46 EStG.

Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (hier die Ehefrau), von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt, wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, jeweils mehr als 410 Euro beträgt.

Und die Rente ist (bei Bezug vor 2005 oder ab 2005) zu 50% steuerpflichtig, so dass die Voraussetzung erfüllt sind.

Es ist eine Steuererklärung abzugeben, auch wenn das Finanzamt nicht dazu auffordert. Wenn die Rentenbezugsmitteilungen Anfang 2009 an die Finanzämter ergehen, wird die Rente dem Amt auch bekannt. Es bringt also nichts, wenn man einfach nichts abgibt, das Finanzamt fordert früher oder später sowieso dazu auf.

Nachtrag
Hallo,

also EU-Rente ist hie die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. Diese wird bezahlt seit 2004. Diese beträgt inklusive Krankenkassenbeitrag 950 Euro. Hiervon gehen 150 Euro Krankenkasse ab.

Für 2004 wurde noch eine Steuererklärung gemacht. Daraufhin wurde 2005 die Mitteilung gmacht, dass die Steuernummer gelöscht wurde, da bei unveränderten Einkünften keine Steuererklärung mehr nötig ist.

Die 50 % sind also entweder 475 Euro oder netto 400 Euro. Welcher Satz zählt?

Hoffe nun wurde es etwas klarer…

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Hallo,
Bei steuerklasse III ist man immer verpflichtet steuererklärung abzugeben
Gruß Peter

Leider falsch. Bei Steuerklasse III ist man nie verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben (wenn das die einzigen Einkünfte sind). Nur wenn der andere Ehegatte auf Steuerklasse VI Arbeitslohn bezieht, dann besteht diese Pflicht.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

1 „Gefällt mir“

Die Bruttorente ist maßgebend, das sind 950 x 12 = 11.400 €. Davon 50% sind 5.700 €. Hiermit liegt man selbst vor Abzug von Versicherungen schon unter den 7.664 € Grundfreibetrag, so dass das Finanzamt von einer Abgabe befreit hat.