Steuererklärung Kapitalertragssteuer zurückfordern

Bin gemeinsam veranlagt (1602 € Pauschbetrag). Habe bei einem Festgeld den Freistellungsauftrag nicht hoch genug gestellt. Die Bank hat den über 801 € hinausgehenden Betrag entsprechend prozentual abgeführt. Was muss ich in der Anlage KAP in welchen Feldern eintragen, so dass ich die Kapitalerstragssteuer zurückerhalte? Habe schon alle Möglichkeiten geprüft, aber der abgeführte Betrag taucht nicht mehr auf.

Hallo,

normalerweise bekommst du doch von deiner Bank für das vergangene Jahr eine Steuerbescheinigung. Auf dieser Bescheinigung steht auch genau drauf in welche Zeile auf der Anlage KAP welcher Betrag eingetragen werden muss. Daher kann ich dir hier schlecht sagen was wohin kommt, dafür muss man schon die Steuerbescheinigung haben und dort steht ja wie schon gesagt alles drauf.

Liebe Grüße

Hallo wolftil66,

du bekommst doch von der Bank eine Bescheinigung über die bezahlte Kapitalertragsssteuer. In der Anlage KAP trägst du diesen Betrag dann in de vorgegebenen Zeile ein, dann müßte der Betrag wieder erscheinen.

trag in die zeilen bei kap das ein, was auf deiner steuerbescheinigung steht, die du von der bank erhalten hast. hast du keine erhalten, fordere eine an.
das fa rechnet dann automatisch aus, ob und was an steuern zuviel berechnet wurde und erstattet es dir.
der pauschbetrag von 801 bzw. 1602 euro ist ja eh nur eine verhinderte steuervorauszahlung - was zählt, ist immer das, wam am jahresende bilanziert wird.

saludos, borito