Steuererklärung - Kinderbetreuungskosten

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage zur Steuererklärung. Mich interessiert, ob Kinderbetreuungskosten (Kosten des Kindergartens in diesem Fall) auf der Anlage Kind eingetragen werden müssen oder als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben angegeben werden müssen in folgenden Fällen:

  1. Vater Alleinverdiener, Mutter arbeitslos gemeldet
    Kind 3 Jahre, geht in den Kindergarten.

  2. Vater erwerbstätig, Vollzeit, Mutter geringfügig beschäftigt
    Kind 4 Jahre, geht in den Kindergarten

Vielen Dank.

Kinderbetreuungskosten werden auf der Anlage Kind angegeben und vom Finanzamt automatisch entweder den Werbungskosten oder Sonderausgaben zugeordnet.