Hallo,
angenommen, jemandem wurden im Jahr 2010 Monat für Monat Krankenkassenbeiträge in Rechnung gestellt - er hat sie aber nicht bezahlt. Stattdessen beginnt er nach einer Vereinbahrung mit der Krankenkasse erst 2011, die Schuld in Monatsraten zurückzuzahlen.
Frage:
Werden diese Beiträge in die Steuererklärung 2010 eingetragen? Oder dann erst 2011?
Danke!
VG, Cypher