Steuererklärung: KK-Beiträge absetzen?

Hallo,

angenommen, jemandem wurden im Jahr 2010 Monat für Monat Krankenkassenbeiträge in Rechnung gestellt - er hat sie aber nicht bezahlt. Stattdessen beginnt er nach einer Vereinbahrung mit der Krankenkasse erst 2011, die Schuld in Monatsraten zurückzuzahlen.
Frage:
Werden diese Beiträge in die Steuererklärung 2010 eingetragen? Oder dann erst 2011?

Danke!
VG, Cypher

Werden diese Beiträge in die Steuererklärung 2010
eingetragen? Oder dann erst 2011?

Wenn erst in 2011 bezahlt, dann in 2011.

Werden diese Beiträge in die Steuererklärung 2010
eingetragen? Oder dann erst 2011?

Hallo,

da hat der Vorredner absolut Recht. Hier gilt das Zufluss- bzw. Abflussprinzip. Wenn die Beiträge gezahlt werden, werden sie auch steuerlich berücksichtigt. Übrigens verhält es sich anders herum genauso. Wenn Beiträge von der Krankenkasse erstattet werden, werden diese meist erst im Jahr darauf ausgezahlt. Dann müssen sie auch in diesem Jahr berücksichtigt werden. Genauere Informationen zum Zufluss-Abfluss-Prinzip finden sich auch unter http://www.gruenderlexikon.de/zufluss-abfluss-prinzip.