Auf Minischobb laufen lassen
Servus,
Auf die Idee wird doch keiner kommen, oder?
es könnte ein missglückter „Gestaltungsversuch“ sein - jemand, der glaubt, die zweite geringfügige Beschäftigung hätte keine Wirkung auf die erste, kommt ggf. auch auf die Idee, man könnte ein Beschäftigungsverhältnis in viele geringfügig entlohnte Teile aufsplittern.
Ich lese das UP so, daß damit
die Ehefrau auf 450 euro x 2 (ist der gleiche job)
die gleiche Tätigkeit bei zwei verschiedenen Arbeitgebern
gemeint ist.
Das wäre plausibel.
Muß man nicht bei zwei Minijobs beide AG informieren, damit einer von den beiden anders abrechnet?
Nötig ist das eigentlich nicht, weil die Knappschaft bei mehreren Anmeldungen für den gleichen Zeitraum relativ flott reagiert und von sich aus anfragt, was Sache ist. Sinnvoll wäre es, weil das „anders abrechnen“ des einen Jobs voraussetzt, dass man dort z.B. 460 € bekommt - dann könnte der andere Minijob weiterhin pauschal „verbeitragt“ (sit venia verbo!) werden. Eine eigenständige Verpflichtung des Arbeitnehmers besteht meines Wissens nicht - daher auch die schon fast händeringenden Versuche der Arbeitgeber, mit entsprechenden Fragebogen ihren „Aushilfen“ bei Einstellung zu entlocken, was Sache ist, damit eben nicht der ganze Schweppel rückwirkend neu in die Hand genommen werden muss, wenn die Knappschaft sich gemeldet hat.
Ach, und um Mergers Freude an erdachten oder echten Straftatbeständen die Ehre zu geben: Für Die Arbeitgeber allerdings ist diese Melderei schon eine ernste Sache - dafür wurde der etwas unmotiviert wirkende § 266 a ins StGB hineingeflickt.
Schöne Grüße
MM