Steuererklärung Klasse 3 + 5 +6

Hallo und einen Guten Abend.

Also es ist folgendes Problem.

Die steuererklärung für 2014 ist fällig.

Das Problem besteht darin der Ehegatte hat Lohnsteuer 3 und die Frau hat durch 2 Geringfügige Beschäftigung Klasse 5 u 6.
Wenn Jetzt Die Steuererklärung gemacht wird sagt das Programm das die Eheleute Nachzahlen müssen.
Aber wie kann es sein, das die Ehefrau auf 450 euro x 2 (ist der gleiche job) Arbeiten geht und die eheleute nachzahlen muessen.Bitte Die Eheleute Brauchen dringend hilfe.
Für jede Antwort sind Sie ihnen Dankbar

Servus,

die Abrechnung der Bezüge der Gattin aus einem Job mit zwei verschiedenen Identitäten ist zwar ziemlich strange, führt aber außer ein bissle Solidaritätszuschlag zu keinem unterschiedlichen Lohnsteuereinbehhalt im Vergleich zu einer korrekten Abrechnung mit 900 € über Klasse V.

Es kann hier zu einer Nachzahlung bei Veranlagung kommen. Das hängt davon ab, wie groß der Unterschied zwischen den Bezügen des einen und des anderen Ehegatten ist. Wie sieht es denn mit dem Lohn des Ehegatten mit Klasse III aus?

Schöne Grüße

MM

Servus,

die Abrechnung der Bezüge der Gattin aus einem Job mit zwei
verschiedenen Identitäten ist zwar ziemlich strange,

zwei verschiedene Identitäten in ein und derselben Steuererklärung?
Auf die Idee wird doch keiner kommen, oder?

Ich lese das UP so, daß damit

die Ehefrau auf 450 euro x 2 (ist der gleiche job)

die gleiche Tätigkeit bei zwei verschiedenen Arbeitgebern gemeint ist.

Muß man nicht bei zwei Minijobs beide AG informieren, damit einer von den beiden anders abrechnet?
(Ich meine, ich hätte sowas mal gelesen, weiß es aber nicht genau)

Gruß

.

Auf Minischobb laufen lassen
Servus,

Auf die Idee wird doch keiner kommen, oder?

es könnte ein missglückter „Gestaltungsversuch“ sein - jemand, der glaubt, die zweite geringfügige Beschäftigung hätte keine Wirkung auf die erste, kommt ggf. auch auf die Idee, man könnte ein Beschäftigungsverhältnis in viele geringfügig entlohnte Teile aufsplittern.

Ich lese das UP so, daß damit

die Ehefrau auf 450 euro x 2 (ist der gleiche job)

die gleiche Tätigkeit bei zwei verschiedenen Arbeitgebern
gemeint ist.

Das wäre plausibel.

Muß man nicht bei zwei Minijobs beide AG informieren, damit einer von den beiden anders abrechnet?

Nötig ist das eigentlich nicht, weil die Knappschaft bei mehreren Anmeldungen für den gleichen Zeitraum relativ flott reagiert und von sich aus anfragt, was Sache ist. Sinnvoll wäre es, weil das „anders abrechnen“ des einen Jobs voraussetzt, dass man dort z.B. 460 € bekommt - dann könnte der andere Minijob weiterhin pauschal „verbeitragt“ (sit venia verbo!) werden. Eine eigenständige Verpflichtung des Arbeitnehmers besteht meines Wissens nicht - daher auch die schon fast händeringenden Versuche der Arbeitgeber, mit entsprechenden Fragebogen ihren „Aushilfen“ bei Einstellung zu entlocken, was Sache ist, damit eben nicht der ganze Schweppel rückwirkend neu in die Hand genommen werden muss, wenn die Knappschaft sich gemeldet hat.

Ach, und um Mergers Freude an erdachten oder echten Straftatbeständen die Ehre zu geben: Für Die Arbeitgeber allerdings ist diese Melderei schon eine ernste Sache - dafür wurde der etwas unmotiviert wirkende § 266 a ins StGB hineingeflickt.

Schöne Grüße

MM