Steuererklärung Kleinunternehmer?

Habe folgende Frage. Muss der Kleinunternehmer zuzüglich zu der Umsatzsteuererklörung, der Gewerbesteuererklärung der EÜR auch noch die Einkommensteuererklärung abgeben? Danke für Ihre Antworten

Sonne111

Hallo, wenn er keine einkünfte aus den anderen Einkunftsarten hat- NEIN!
Gruss Hermann

Nein er hat keine anderen Einkunftsarten. Seine Frau ist auch ein Kleinunternehmer und hat auch keine zusätzlichen Einkunftsarten. Verstehe ich das richtig? Jeder einzeln: Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und die EÜR? Danke für die Antwort.

Hallo, wenn er keine einkünfte aus den anderen Einkunftsarten
hat- NEIN!
Gruss Hermann

Hallo sonne111,
leider keine Ahnung, aber ich denke ja. Die Umsatzsteuererklärung ist ja nur für die Firma - die Einkommensteuer für den privaten Bereich. ( so würde ich das sehen - aber tatsächlich: keine Ahnung!)
Tut mir leid
Tschüss Sylke

Wenn Sie früher keine gemeinsame Veranlagung hatten, dann muss jeder für sich die entsprechenden Formulare ausfüllen!
Gruss Hermann

Das weiss ich leider nicht. Tut mir leid.

hallo,

hier kann ich leider nicht helfen.

saludos, borito

Muss der Kleinunternehmer zuzüglich zu
der Umsatzsteuererklörung, der Gewerbesteuererklärung der EÜR
auch noch die Einkommensteuererklärung abgeben?

Hallo,

eine Umsatzsteuererklärung und Einkommenssteuererklärung sind für alle Unternehmen verpflichtend. Die Gewerbesteuer muss aber erst nach Erreichen bestimmter Gewinngrenzen gezahlt werden, diese dürften beim Kleinunternehmer regelmäßig nicht erreicht werden. Wer genau welche Steuern zu zahlen hat, wird auch aus dem Artikel unter http://www.gruenderlexikon.de/magazin/wer-wann-welch… ersichtlich. Im Zweifelsfall sollte aber stets ein versierter Steuerberater zu Rate gezogen werden, zumal für Kleinunternehmer auch die Möglichkeit der Umsatzsteuerbefreiung besteht.

hallo,
ohne einkommensteuererklärung geht nix, denn da werden ja auch die einkünfte als kleinunternehmer anhand der anlage EÜR ermittelt und die steuer darauf berechnet.
gruß

Hallo,

wird auch die Anlage S ausgefüllt oder nur die Anlage G? Es handelt sich um einen Einzelunternenehmer der ein Gwewerbe angemeldet hat und als Trockenbaueer tätig ist.

Danke für die Antwort.