Hallo,
nehmen wir an Person A ist Gesellschafter einer Beteiligungsgesellschaft mbH i.L.
2008 wurde das Liquidationsjahr begonnen und nun 2010 vollendet. Das Handelsregister hat nun auch 2010 die Löschung der Gesellschaft bestätigt.
Person A hat vom Liquidationserlös einen Anteil erhalten, aber weniger als ursprünglich 2007 eingezahlt bei Gründung der Gesellschaft. Also Verlust dabei gemacht.
Kann Person A bei der normalen Einkommensteuerklärung dies für 2009 anbringen oder erst 2010 oder müsste noch 2008? Unter welchem Punkt der Steuererklärung könnte Person A diesen Verlust unterbringen?
Grüße Walter