Steuererklärung machen, Kind

Hallo,

mein neuer Freund hat Probleme beim ausfüllen der Steuererklärung. Er hat mit seiner Exfreundin ein 13jähriges Kind, welches bei ihm gemeldet ist. Beide haben von Anfang an, ein gemeinsames Sorgerecht vereinbart. Er ist Alleinerziehend, die Mutter erhält aber das Kindergeld. Unklar ist, was bei seiner Steuererklärung beim Kindergeld jetzt angegeben werden muß. Garnichts, weil die Mutter es ja bezieht oder die Hälfte? Kann uns da jemand weiterhelfen?

moin,

simple antwort: wer geld bezieht, muß es angeben. wer voll bezieht, voll. alles andere ginge in richtung „steuerbetrug“. beim anschreiben ans fa angeben, daß die ex das volle kg erhält nur informativ).

das „halbe sorgerecht“ ist ja in erster linie dafür da, daß sich beide elternteile an der erziehung und am aufziehen des kindes beteiligen (können), nicht aber vorrangig dafür, geld zu bekommen :wink:

saludos, borito

Bei dem Thema „Kind“ sind meine steuerlichen Kenntnisse leider gleich Null.

Hallo,
leider hab ich davon keine ahnung. ich hab meine steuer immer von IDL machen lassen. vielleicht kannst du da mal telefonisch nachfragen. gibt es sicher auch da wo du wohnst.

lieben gruss
sandra

mein neuer Freund hat Probleme beim ausfüllen der
Steuererklärung. Er hat mit seiner Exfreundin ein 13jähriges
Kind, welches bei ihm gemeldet ist. Beide haben von Anfang an,
ein gemeinsames Sorgerecht vereinbart. Er ist Alleinerziehend,
die Mutter erhält aber das Kindergeld. Unklar ist, was bei
seiner Steuererklärung beim Kindergeld jetzt angegeben werden
muß. Garnichts, weil die Mutter es ja bezieht oder die Hälfte?
Kann uns da jemand weiterhelfen?

Hallo Cathy,
ich habe Deine Anfrage mehrmals gelesen und als erstes kam bei mir die Frage auf warum die Exfreundin Deines Freundes überhaupt das Kindergeld bezieht, wenn Dein Freund Alleinerziehend ist und das Kind dementsprechend wahrscheinlich in Eurem Haushalt lebt?
Normalerweise ist es eigentlich so,das das Kindergeld an denjenigen gezahlt wird wo das Kind sich dauerhaft aufhält bzw.wo es lebt.Es kann durchaus trotzdem ein gemeinsames Sorgerecht vorhanden sein,das ist ja auf jeden Fall meistens auch besser fürs Kind ,wenn es zu beiden Elternteilen Kontakt hat,aber ich würde an Stelle Deines Freundes ersteinmal versuchen abzuklären,warum seine Exfreundin das Kindergeld bezieht und nicht er,als Haupterziehungsberechtigter.Vielleicht ist das ja schon die Lösung des Problems wg.der Steuererklärung.

Viel Glück für die Zukunft für Euch

LG Locke13

Hallo,
richtig gar nichts, da das Kindergeld ja seine Ex bezieht!
Gruss Hermann

Hallo Cathy,

ich bin mir leider nicht sicher, aber ich denke, er muss kein Kindergeld eintragen - er bekommt ja nichts

Viele Grüße Sylke

Hallo,
er muss die Hälfte angeben.

Grüße

Hallo,

die Mutter bekommt das Kindergeld, und er erzieht das Kind?

Eigentlich steht ihm als Erziehendem das Kindergeld zu.
Die Hälfte wird bestimmt nicht eigetragen; weil er der Kindergeldberechtigte ist, muß er wahrscheinlich den ganzen Betrag angeben.

Oder haben beide den Anspruch auf die (nicht erziehende) Mutter übertragen?

Viele Grüße

Paola

…wer bekommt Kindesunterhalt bzw. bezahlt sie überhaupt Kindesunterhalt? Laut Düsseldorfer Tabelle wird ja der Kindesunterhalt abzgl. des anteiligen Kindergeldes gezahlt. Üblicherweise ist es ja so, dass derjenige, bei dem das Kind lebt den Kindesunterhalt und das Kindergeld bekommt. Vielleicht gibt es bei diesen Eltern eine Übereinkunft, dass die Mutter das Kindergeld bekommt und deshalb mehr Kindesunterhalt zahlt? Sollte sie kein Kindesunterhalt zahlen und trotzdem das Kindergeld einstreichen? Seltsam… Ich gehe davon aus, dass hier nicht alle Fakten klargelegt wurden. Vielleicht kann hier eine Anwaltshotline besser helfen…

hallo,
steuern sind leider so gar nicht mein gebiet…sorry
gruß candy**66