Steuererklärung - Mehrfachbuchungen und Spenden!?

Hallo alle zusammen,

hier ein kurzer Sachverhalt mit der Bitte um Aufklärung!
Betrieb B gibt eine Sachspende an einen e.V., diese wird vom Steuerberater im Jahresabschluß als Einnahme des Betriebes B verbucht. Nachdem Betrieb B den Steuerberater darauf hinweist, dass es sich hierbei um eine geleistete Spende und nicht um eine empfangene handelt, stellt sich die Frage, wäre solch eine geleistete Spende nicht eher als Ausgabe des Betriebs B zu rechnen? Der Steuerberater bleibt bei der Aussage, es handelt sich um einen Posten, der als Einnnahme zu buchen sei. Welchen Vorteil sollte Betrieb B daraus haben??
Desweiteren stellte Betrieb B in der Auflistung der Einnahmen fest, dass mehrere Verkaufspositionen doppelt gebucht wurden, beispielsweise 25.06.11 Mustermann 198,- und 25.06.11 EC-Cash 198,-. Hierbei handelt es sich um ein und denselben Verkaufsvorgang. Auch hier wies Betrieb B den Steeuerberater auf die vermeintlichen Doppelbuchungen hin. Und auch hier wieder nur die Antwort, es hätte schon alles seine Richtigkeit.
Der Steuerberater verzögerte die Abgabe der Steuererklärung um mehrere Monate, so dass eine Neuerstellung durch einen anderen Steuerberater nicht mehr möglich ist, da die Schätzung bereits in Vollzug ist.
Durch die Mehrfachbuchungen entstand ein Einnahmenzuwachs von über 10.000,-€!!
Welche Handhabe hat Betrieb B dagegen vorzugehen? Der Wechsel des Steuerberaters ist selbstverständlich bereits beschlossene Sache.
Bitte daher dringend um Rat. Vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße, tam.ara

Hallo,

hier ein kurzer Sachverhalt mit der Bitte um Aufklärung! Betrieb B gibt eine Sachspende an einen e.V., diese wird vom Steuerberater im Jahresabschluß als Einnahme des Betriebes B verbucht. Nachdem Betrieb B den Steuerberater darauf hinweist, dass es sich hierbei um eine geleistete Spende und nicht um eine empfangene handelt, stellt sich die Frage, wäre solch eine geleistete Spende nicht eher als Ausgabe des Betriebs B zu rechnen?

Jein, Ausgabe ist das, was man selbst für den Erwerb der Sachspende geleistet hat.

Der Steuerberater bleibt bei der Aussage, es handelt sich um einen Posten, der als Einnnahme zu buchen sei.
Welchen Vorteil sollte Betrieb B daraus haben??

Er hat zwei Aufwandsbuchungen und eine Erlösbuchung in jeweils gleicher Höhe, womit ingesamt die Spende den Gewinn mindert.

Desweiteren stellte Betrieb B in der Auflistung der Einnahmen fest, dass mehrere Verkaufspositionen doppelt gebucht wurden, beispielsweise 25.06.11 Mustermann 198,- und 25.06.11 EC-Cash 198,-. Hierbei handelt es sich um ein und denselben Verkaufsvorgang. Auch hier wies Betrieb B den Steeuerberater auf die vermeintlichen Doppelbuchungen hin. Und auch hier wieder nur die Antwort, es hätte schon alles seine Richtigkeit.
Der Steuerberater verzögerte die Abgabe der Steuererklärung um mehrere Monate, so dass eine Neuerstellung durch einen anderen Steuerberater nicht mehr möglich ist, da die Schätzung bereits in Vollzug ist. Durch die Mehrfachbuchungen entstand ein Einnahmenzuwachs von über 10.000,-€!!

Eventuell ist das auch nur eine Zuwachs gegenüber der falschen Ermittlung des B und alles hat seine Richtigkeit.

Welche Handhabe hat Betrieb B dagegen vorzugehen? Der Wechsel des Steuerberaters ist selbstverständlich bereits beschlossene Sache.

Dabei ist es allerdings nicht ganz unwahrscheinlich, dass der neue das Gleiche ermittelt.
Ansonsten ist natürlich von hier aus schlecht zu beurteilen, ob und falls ja, was falsch gelaufen sein könnte.
Ich vermute eher ein Unverständnis gegenüber der Form der Buchhaltung und/oder der Behandlung von Spenden in derselben.
Tatsächlich wird die Hingabe der Sachspende wie ein Verkauf behandelt, wobei eventuell Forderung an Umsatzerlöse gebucht wurde. Nun bekommt Betrieb B aber keinen Geldeingang, sondern eine Spendenquittung. Eventuell wurde daher auch gleich Aufwand Spenden an Umsatzerlöse gebucht. Jedenfalls könnte aus dieser Buchungsweise für B der Eindruck entstehen, die Spende wäre ein Erlös oder bestenfalls ein Nullsummenspiel. Dabei übersieht er wahrscheinlich, dass er für den Kauf der Sachspende auch schon irgendwo eine Aufwandsbuchung hatte. Also zweimal Aufwand (Einkauf und Spende) und einmal Erlöse gebucht und alles passt.
Hinsichtlich der vermeintlichen Doppelbuchung des Verkaufs an Mustermann liegt wahrscheinlich eine ähnliche Problematik vor:

  1. Buchung beim Verkauf: Forderungen an Waren(verkauf)198€
  2. Buchung beim Geldeingang auf der Bank: Bank an Forderung 198€
    Das führt allerdings nicht zu einer Einnahmen bzw. Gewinnerhöhung um 2x 198€. Es bleibt bei den 198€, da die zweite Buchung nicht erfolgswirksam ist, sondern lediglich ein Aktivtausch.

Keine Ahnung, ob der StB sowas jedesmal dem Mandanten erklären kann/muss/sollte. Bitte nicht falsch verstehen, aber möglicherweise hat der erkannt, dass dies wenig bis nichts bringt oder er meint, dass solche Schulungen nicht von seinem Honorar abgedeckt sind.

Grüße

Hallo ElBuffo, vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort.
Es handelt sich nicht um eine Bilanz sondern lediglich um eine Einahmen-Überschuß-Rechnung. Hier liegt die Erlös-Tabelle des Steuerberaters vor.
Das bestehende Problem liegt darin, dass beim Tages-Kassenabschluss 198,- Euro Einnahme in der Kasse sind. Dafür hat das Kassensystem zudem eine Rechnung für den Käufer erstellt, der die Ware über die Kasse mit EC-Karte bezahlt hat. Daher ist drei Tage später auch dieser Betrag auf dem Kontoauszug zu sehen.
In den Erlösen des Betriebes tauchen nun dreimal 198,- Euro auf, Einmal Kasse, einmal Rechnung, einmal EC-Cash, diese drei Beträge sind auch so in der Buchhaltung aufgeführt.
Liebe Grüße

dann liegt doch zunächst eine falsche Kassenführung vor - wie konnte die Kasse stimmen, wenn 198,-- als Einnahme erfasst wurden, aber gar nicht bar bezahlt wurden? Auch die Erfassung der geschriebenen Rechnung kann doch nicht zu einer Einnahme führen, sondern erst und ausschließlich der Eingang auf dem Bankkonto. Das ist bei einer Einnahme-Überschussrechnung deutlich zu trennen.

Zu dem Problem mit dem Steuerberater: er muss natürlich auf diese Einwendungen eingehen und darf nicht einen Vorgang dreimal als Einnahme erfassen. Hier sollte man sich nochmal mit ihm zusammensetzen und die grundlegenden Missverständnisse klären - ist bestimmt kostengünstiger, als einen neuen Berater alles nocmals buchen zu lassen.

Dagegen hat er Recht bei der Sachspende: diese muss gebucht werden per Privat(-spende) an Erlös. Die Spende ist in der ESt( Minderung des zu versteuernden Einkommens) anzusetzen und erhöht durch die Erlösbuchung den Gewinn. Bei einer GmbH wäre es anders, aber hier geht es wohl um einen Einzelunternehmer.

Lia

Hallo ElBuffo, vielen Dank für die schnelle und kompetente
Antwort.
Es handelt sich nicht um eine Bilanz sondern lediglich um eine Einahmen-Überschuß-Rechnung. Hier liegt die Erlös-Tabelle des Steuerberaters vor.
Das bestehende Problem liegt darin, dass beim Tages-Kassenabschluss 198,- Euro Einnahme in der Kasse sind.

Wer hat denn das so in den Kassenabschluss eingetragen? Wenn es per EC-Karte bezahlt wurde, können doch die 198€ gar nicht in der Kasse gewesen sein. Da muss doch dann spätestens abends beim Geldzählen aufgefallen sein, dass da was nicht stimmt.

Dafür hat das Kassensystem zudem eine Rechnung für den Käufer erstellt, der die Ware über die Kasse mit EC-Karte bezahlt hat. Daher ist drei Tage später auch dieser Betrag auf dem Kontoauszug zu sehen.
In den Erlösen des Betriebes tauchen nun dreimal 198,- Euro auf, Einmal Kasse, einmal Rechnung, einmal EC-Cash, diese drei
Beträge sind auch so in der Buchhaltung aufgeführt.

Also wenn das dann so gebucht wurde, dass das tatsächlich dreimal zu 198€ Einnahmen führt, wäre es tatsächlich falsch.
Die Problematik liegt vielleicht im Kassensystem. Wenn das irgendeinen Beleg oder Datei ausgibt, wo dann die 198€ als Bareinahme dargestellt werden, dann bucht das der Steurberater auch so. Das mit der Rechnung ist in der Tat schon etwas komisch, da bei EÜR ja im Grunde nur die Geldbewegungen interessieren. Ein Geldeingang auf dem Konto ist dann naturgemäß auch ein Vorgang der in der EÜR zu einer Buchung führen muss. Deswegen ist dies auch so passiert. Möglicherweise ist dem StB oder seinen Angestellten nicht ersichtlich gewesen, dass es sich hier um die Bezahlung eines Einkaufs geht, des im Kassenprotokoll bereits als Barverkauf angezeigt worden ist.
Also es wird nichts übrig bleiben, als das anhand der Belege und der aufgestellten EÜR bzw. Erlöstabelle zu klären. Das gleiche Problem müsste dann ja im Grunde auch bei den Umsatzsteuervoranmeldungen bei der Umsatzsteuererklärung auftreten?? Der StB muss natürlich erkennen können, dass ein Kassenverkauf nicht immer bar bedeutet. Ansonsten bucht der einfach das, was die Belege hergeben. Eventuell ein Einstellungs- oder Schnittstellenproblem des Kassensystems, dass hier so aus der Ferne niemand diagnostizieren kann und an dem auch ein anderer StB nichts ändern wird.
Möglicherweise sind Kassensysteme nicht für EÜR voreingstellt und es bedarf einer entsprechenden Veränderungen dieser Einstellung oder gar anderer Klimmzüge, damit dem Buchenden klar ersichtlich wird, ob es ein Barverkauf oder nicht ist.
Dies ist im Übrigen auch bei den meisten Buchaltungsprogrammen so. Die Voreinstellungen, die auf Bilanzierung und Soll-Versteuerer ausgelegt sind, führen für EÜR-Abrechner und Ist-Versteuerer fast zwangsläufig zu falschen Angaben. Wenn dann noch ein falsch funktionierendes Kassensystem dazukommt ist das Chaos perfekt.
Und die StB haben einen Mandanten mehr, weil der an seiner Buchhaltung verzweifelt.

Grüße