Hallo,
hier ein kurzer Sachverhalt mit der Bitte um Aufklärung! Betrieb B gibt eine Sachspende an einen e.V., diese wird vom Steuerberater im Jahresabschluß als Einnahme des Betriebes B verbucht. Nachdem Betrieb B den Steuerberater darauf hinweist, dass es sich hierbei um eine geleistete Spende und nicht um eine empfangene handelt, stellt sich die Frage, wäre solch eine geleistete Spende nicht eher als Ausgabe des Betriebs B zu rechnen?
Jein, Ausgabe ist das, was man selbst für den Erwerb der Sachspende geleistet hat.
Der Steuerberater bleibt bei der Aussage, es handelt sich um einen Posten, der als Einnnahme zu buchen sei.
Welchen Vorteil sollte Betrieb B daraus haben??
Er hat zwei Aufwandsbuchungen und eine Erlösbuchung in jeweils gleicher Höhe, womit ingesamt die Spende den Gewinn mindert.
Desweiteren stellte Betrieb B in der Auflistung der Einnahmen fest, dass mehrere Verkaufspositionen doppelt gebucht wurden, beispielsweise 25.06.11 Mustermann 198,- und 25.06.11 EC-Cash 198,-. Hierbei handelt es sich um ein und denselben Verkaufsvorgang. Auch hier wies Betrieb B den Steeuerberater auf die vermeintlichen Doppelbuchungen hin. Und auch hier wieder nur die Antwort, es hätte schon alles seine Richtigkeit.
Der Steuerberater verzögerte die Abgabe der Steuererklärung um mehrere Monate, so dass eine Neuerstellung durch einen anderen Steuerberater nicht mehr möglich ist, da die Schätzung bereits in Vollzug ist. Durch die Mehrfachbuchungen entstand ein Einnahmenzuwachs von über 10.000,-€!!
Eventuell ist das auch nur eine Zuwachs gegenüber der falschen Ermittlung des B und alles hat seine Richtigkeit.
Welche Handhabe hat Betrieb B dagegen vorzugehen? Der Wechsel des Steuerberaters ist selbstverständlich bereits beschlossene Sache.
Dabei ist es allerdings nicht ganz unwahrscheinlich, dass der neue das Gleiche ermittelt.
Ansonsten ist natürlich von hier aus schlecht zu beurteilen, ob und falls ja, was falsch gelaufen sein könnte.
Ich vermute eher ein Unverständnis gegenüber der Form der Buchhaltung und/oder der Behandlung von Spenden in derselben.
Tatsächlich wird die Hingabe der Sachspende wie ein Verkauf behandelt, wobei eventuell Forderung an Umsatzerlöse gebucht wurde. Nun bekommt Betrieb B aber keinen Geldeingang, sondern eine Spendenquittung. Eventuell wurde daher auch gleich Aufwand Spenden an Umsatzerlöse gebucht. Jedenfalls könnte aus dieser Buchungsweise für B der Eindruck entstehen, die Spende wäre ein Erlös oder bestenfalls ein Nullsummenspiel. Dabei übersieht er wahrscheinlich, dass er für den Kauf der Sachspende auch schon irgendwo eine Aufwandsbuchung hatte. Also zweimal Aufwand (Einkauf und Spende) und einmal Erlöse gebucht und alles passt.
Hinsichtlich der vermeintlichen Doppelbuchung des Verkaufs an Mustermann liegt wahrscheinlich eine ähnliche Problematik vor:
- Buchung beim Verkauf: Forderungen an Waren(verkauf)198€
- Buchung beim Geldeingang auf der Bank: Bank an Forderung 198€
Das führt allerdings nicht zu einer Einnahmen bzw. Gewinnerhöhung um 2x 198€. Es bleibt bei den 198€, da die zweite Buchung nicht erfolgswirksam ist, sondern lediglich ein Aktivtausch.
Keine Ahnung, ob der StB sowas jedesmal dem Mandanten erklären kann/muss/sollte. Bitte nicht falsch verstehen, aber möglicherweise hat der erkannt, dass dies wenig bis nichts bringt oder er meint, dass solche Schulungen nicht von seinem Honorar abgedeckt sind.
Grüße