steuererklärung minijob gehalt dem brutto dazugerechnet

Habe nun meinen Steuerbescheid bekommen, hier wurde mein Minijob Gehalt einfach meinem normalen Bruttogehalt hinzugerechnet und somit ist eine Nachzahlung fällig …

Warum? Minijobs werden doch schon vom AG steuerlich abgeführt. (Außerdem habe ich meinen Minijob gar nicht angegeben!)

Kann es sein das der AG die Pauschale Steuer nicht abgeführt hat? Wie kann man dagegen vorgehen?

Hallo,

fragen Sie Ihren AG ob er die Nebenkosten für Ihren Minijob pauschal abgeführt hat. Wenn ja dürfte dieser Verdienst, wenn er 400 EUR nicht übersteigt, nicht angerechnet werden.
Wenn nein, müssen Sie leider alles versteuern, was sehr unrentabel ist.

Hallo,

für das Finanzamt ist ein Minijob-Gehalt aber auch ein Gehalt.
Und wenn der AG pauschale Steuern zahlt, kriegt das FA das mit(Sozialversicherungs-Nr., persönliche Identifikations-Nr., etc); der AG wird also die pauschale Steuer gezahlt haben.
Wenn das FA beide Gehälter zusammenrechnet, wird auch der Steuersatz höher (Progression). Dadurch wahrscheinlich auch die Nachzahlung.
Der pauschale Steuersatz für den Minijob ist i.d.R. geringer als der für Jobs auf Steuerkarte.

Wenn das Gehalt für die Beantragung oder Zahlung von Geldern zugrunde gelegt wird, ist i.d.R. das Gesamt-Gehalt gefragt, also auch z.B. Minijob.
Das macht also nicht nur das Finanzamt so!

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Viele liebe Grüße

Paola