Ein Unternehmensberater/Buchhalter der bei der KfW Mitglied ist,
der mit einem die Jahressteuererklärung und EÜR durchgeht,
darf der keinerlei Steuerberatung geben ist das richtig?
Der Bedarf ist nämlich nach Existenzgründung die erste Steuererklärung
zu machen und dabei natürlich auch Steuerspartipps zu bekommen.
Grosses Augenmerk auf die neue Krankenversich. Bürgerentlass.Gesetz.
Der Berater darf hier also zwar die Steuererklärung gemeinsam ausfüllen
aber keine Sparmaßnahmen wie das neue Bürgerentlass.Gesetz. mit einbeziehen oder doch ?
Vielen Dank.
Beste Grüße