Steuererklärung mit Minijob, da Lohnsteuer fällig?

Hallo,
ich bin Studentin und habe im Jahr 2011 für 3 Monate zeitgleich zwei Minijobs ausgeführt, die zusammen (!) immer noch weniger als 400 EUR Gesamtverdienst eingebracht haben (1. job 186 EUR und 2. Job 138EUR = zusammen 324 EUR).
Sonst KEINE weiteren Einkünfte oder Besonderheiten…

Für den zweiten Job wurde mir damals Lohnsteuerklasse 6 auferlegt (normale LSK ist bei mir 1)und entsprechend auch Lohnsteuer abgezogen - obwohl mein Gesamtverdienst

Hallo,

ja der Bayrische Staat verlangt immer Lohnsteuerkarte von den Studis. Meineserachtens nicht ok. Macht viel Mühe dann.
Ich würde dir raten mit beiden (!) Lohnsteuerbescheinigungen eins und sechs zu deinem Finanzamt zu gehen und dir einfach helfen zu lassen. Mindestens müssen sie dir die richtigen Formulare geben. Frage die auch, aber ich denke nicht dass du dann automatisch pflichtig wirst für die Folgejahre.
LG
Renate Prugger-Ebert

Hallo Sara,

ja ich würde auf jeden Fall eine machen, denn die Lohnsteuer bekommst du zurück.
Vielleicht kennst du jemand, der sich damit auskennt und dir beim ausfüllen behilflich sein kann. Aber so schwer ist es denn auch nicht. Deine Adresse und Bankverbindung angeben nicht vergessen. Die LST. wurde vom Arbeitgeber bereits elektronisch deinem Finanzamt übermittelt.

Liebe Grüße

Ilona

@Renate,

danke für den Tipp! Ich habe beim Finanzamt nachgefragt und mir wurde gesagt, einfach eine „normale“ Steuererklärung zu machen, also einfach alle Einkünfte gemäß Lohnsteuerarechnung angeben und abwarten.
Ich würde meine gezahlte Lohnsteuer wieder zurückbekommen.
Solange also die gesamten Ewinkünfte eines Kalenderjahres unterhalb von 8004 EUR liegen, bekommt man jeglich gezahlte Lohnsteuer wieder zurück, da man innerhalb des steuerlich befreiten Betrags liegt. Habe ich das soweit richtig verstanden?
Da ich beabsichtige mein Studium abzuschließen und nach Möglichkeit noch in diesem Kalenderjahr eine Stelle zu finden, fällt wohl eh eine Steuererklärung für 2012 an :wink:

Nochmals lieben Dank und viele Grüße,
Sara

@Ilona,

vielen Dank für deine Antwort!
Ja, ich habe mich mittlerweile dazu entschlossen - wie von Dir geraten - in jedem Fall eine Erklärung abzugeben, da ich meine Lohnsteuer gerne wieder haben möchte :wink:
Aber was meinst Du mit die „LST. wurde vom Arbeitgeber bereits elektronisch deinem Finanzamt übermittelt“ ? Wozu muss man das denn dann noch angeben, wenn über die elektronische Weiterleitung ohnehin alle Daten schon vorliegen?

Lieben Dank an Dich und viele Grüße
Sara

Hallo Sara,

wenn man eine elektronische LST-Bescheinigung vom Arbeitgeber bekommen hat, dann kann man die ins Formular eintragen, man braucht diese Bescheinigung aber nicht mitzuschicken. Hat man keine, ist das nicht schlimm, da das Finanzamt die bereits elektronisch hat.
Du bekommst sie bei deinem Einkommen auf jedenfall erstattet.

Liebe Grüße

Ilona

Hallo Sara!
Ich weiß nicht, warum Deine Anfrage bei mir gelandet ist. Ich bin absolut kein Fachmann für Steuern. Sorry! Entschuldige auch die Verspätung, da ich im Urlaub war. Auf jeden Fall ist der Tipp mit der Steuererklärung richtig. Als Studentin musst Du bei diesem Einkommen bestimmt keine Steuern zahlen! Ich habe früher bei Ferienjobs auch meine Lohnsteuer zurückbekommen.

Liebe Grüße
Stef