Steuererklärung - Monats-Zugticket und Auto

Hallo,

ich habe eine Frage zur Angabe bei der Steuererklärung.

Es geht um die Berechnung der Fahrtkosten.

Ich habe einen Arbeitsweg von 80km von Tür zu Tür. Mein Arbeitgeber zahlt mir ein Jobticket für den öffentlichen Verkehr.

Ich fahre dennoch ziemlich of die Strecke mit meinem eigenen Auto. Kann ich diese Kilometer angeben oder sind die nicht gerechtfertigt, da ich das Ticket zur Arbeit nehmen könnte?

Dazu kommt noch, dass das Jobticket nicht meinen kompletten Arbeitsweg abdeckt, da ich sehr weit weg wohne. Für den restlichen Teil muss ich noch eine zusätzliche Fahrkarte für die Bahn kaufen.

d.h.

  1. Ich bekomme ein Jobticket für einen Teil der Fahrt vom AG.

  2. Ich bezahle zusätzliche 60€ für eine Monatskarte der Bahn um den Rest der Strecke auch noch abzudecken, WENN ich mit den Öffentlichen fahre.

  3. Ich fahre manchmal mit dem Auto zur Arbeit (komplette 80km)

Was geb’ ich da an? :-/

Zeigt mir da keiner den Vogel, wenn ich 60€ für eine Monatskarte angebe, wenn ich 1-3 mal die Woche mit dem eigenen Auto fahre und ein Jobticket habe? Und kann ich die kompletten PKW-km angeben?

Könnte ich auch täglich mit dem Auto fahren auch wenn ich ein Jobticket bekomme und alle km für alle Tage im Jahr angeben?
(spiele nämlich mit dem Gedanken nur noch Auto zu fahren. Jobticket für den Notfall zu behalten wäre aber praktisch)

Danke für eure Antworten
Hummi

hallo,

es geht letzendlich nur eines - entweder öpnv oder kfz. beides - mal so, mal so, ist nicht zu verargumentieren. dann müßtest du tagesgenau angeben, wann du mit welchem transportmittel fährst. aufwendig.

dem fa ist´s grds. egal, wie du zur arbeit kommst. du kannst auch öpvn nutzen und kfz-kilometerpauschale abrechnen.

das einzige, was du beachten mußt, ist, daß du die erstattungen deines ag mit angibst.

du kannst nur die einfache strecke als pauschale absetzen, also 80km * 0,30 euro = 24euro je arbeitstag.

macht bei ca. 230 arbeitstagen im jahr 5520euro werbungskosten. das wirst du für´s jobticket wohl kaum zahlen…

saludos, borito

Hallo Hummi,

ich habe leider keine Zeit, aktuell nachzulesen.

Nach meinem Wissensstand kannst Du in der Anlage N Fahrtkosten geltend machen; die Art des Verkehrsmitels spielt keine Rolle ( auch Fahrrad wäre möglich ).

Der pauschale Satz beträgt € 0,30 pro km einfache Strecke; bei Dir also 80 km x 0,30 = € 24,00 pro Arbeitstag ( i.d.R. 270 tage pro Jahr ). .

Den Wert des Jobtickets des Arbeitgebers muß Du ja aber als Fahrtkostenerstattung anrechnen lassen.

Es ist ein Rechenbeispiel.

MfG

Stefan Seidel

Um hier eine konkrete Antwort zu geben müßte ich wissen was zahlt der AG monatlich als Fahrtkosten dazu?

Hallo,

geben Sie einfach 80 KM mit dem PKW an. Die Kosten sind auf 4.500 € gedeckelt.

Jobticket: Sie haben dann ein Steuervorteil gehabt und Steuer nachgezahlt?
Geben Sie einfach die Auto-Strecke an. Egal was Sie tun. Das ist meistens die günstigste Steuervariante. Das FA akzeptiert das.