steuererklärung nabenberuflich selbständig

Guten tag.

ist ja wieder sowiet mit der steuererklärung.

nu hab ich ein problem.

bin hauptberuflich angestellt

nebenbruflich selbständig.

laut meiner steuerberaterin hab ich xxxx reingewinn letztes jahr in der selbständigkeit

im angestellten verhältnis xxxxx

ich bin davon ausgegangen das es möglich ist 2 steuererkärungen zu machen

also eine für die selbständigkeit und eine für das angestellten verhältnis.

leider sagt meine steuerberaterin das es nicht geht. warum wieso kann sie mir nicht sagen.

weiß einer evtl warum das nicht geht.

die steuererklärung für die selbständigkeit musste ich schon seit jahren immer was zurückzahlen,ist aber ok. leider

aber ich weiß das man die steuererklärung als angestellter zurückziehen kann wenn man steuern zurück zahlen muss.

nu zu frage… geht das das ich 2 steuererklärungen abgeben kann.

  1. mal als selbständiger
  2. als angestellter

danke für die hilfe. wenn einer helfen kann

hallo,

die antwort ist relativ simpel:

als angestellter ist man (von den üblichen ausnahmen hier mal abgesehen) nicht zwingend verpflichtet, eine steuererklärung abzugeben - man KANN also.

als selbständiger MUß man dagegen seine einkünfte erklären, also eine steuererklärung abgeben.

desweiteren: entweder man ist (überwiegend) selbständig oder (überwiegend) angestellt. beides zu gleichen oder nahezu gleichen teilen geht nicht.
im geschilderten fall liegt ein angestelltenverhältnis vor mit nebenselbständigkeit. das angestelltenverhältnis hat vorrang. da aber eine teilselbständigkeit mit reinspielt, muß eben die steuererklärung abgegeben werden. sowas sollte die steuerberaterin aber schon wissen…

saludos, borito

Hallo,
du brauchst als Angestellter keine Steuererklärung machen ausser das Finanzamt verlangt es, dann bekommst Du in nächster Zeit eine schriftliche Auforderung, z. B. weil ein Freibetrag auf deiner Steuerkarte eingetragen ist oder Du Lohnersatzleistungen bezogen hast!
Für die selbstständige Tätigkeit musst Du eine machen, da sorgt das Finanzamt schon dafür.
Ich verstehe aber deine Frage nicht ganz: wenn Du 2 Steuererklärungen abgeben willst, dann gib halt 2 ab, das finanzamt klärt die Situation schon.
Viel Spass noch!
Gruss Hermann

Hallo erstmal.

evtl kann ich das besser schildern. als selbständiger hab ich ein reingewinn von 7000€ letztes jahr gemacht als angestellter 23000€

nu hat meine steuerberaterin beide zusammen gemacht und ich muss um die 2000€ nachzahlen.

deswegen dachte ich das es besser wäre wenn ich die getrennt mach.

hallo,

die „erweiterten ausführungen“ helfen leider auch nicht - es ist und bleibt eine teilselbständigkeit bzw. ein selbständiger nebenwerwerb. udn damit sind beide singe zusammenzufassen (als eine steuererklärung).

im übrigen würde es auch gar nicht helfen, zwei steuererklärungen abzugeben, da du aus nachvollziehbaren gründen sowieso nur eine steuernummer bekommst, unter der beide steuererklärungen (würde man sie getrennt abgeben) beim fa auflaufen. und die würde die dann umgehend zusammenführen, da ja immer eine GESAMTsteuerschuld festgestellt werden soll.

also: alles bleibt, wie´s ist.

saludos, borito

Hallo Lafoy,
ich bin mir nicht sicher. Aber ich denke dass es nicht möglich ist 2 Steuererklärungen zu machen. In der Steuererklärung muss (glaube ich) das gesamte Einkommen angegeben werden.
Sylke

Antwort:
Jeder in Deutschland Steuerpflichtige muss je Steuerjahr (= Kalenderjahr) genau EINE Einkommensteuererklärung machen.
Ehepaare können eine gemeinsame Einkommensteuererklärung machen, was in den meisten Fällen eine geringere Einkommensteuer ergibt.
In dieser Einkommensteuererklärung müssen ALLE Einkünfte und Bezüge des Steuerjahres angegeben werden.

Sie einzige Ausnahme sind Einkünfte aus Kapitalvermögen, von denen die 25%-ige Abgeltungssteuer bereits abgezogen wurde. Diese müssen nur unter bestimmten Umständen angegeben werden, z.B. bei Absetzung außergewöhnlicher Belastungen.

„Dass man die Steuererklärung als Angestellter zurückziehen kann wenn man Steuern zurück zahlen muss“
ist mir nicht bekannt
und ich halte diese Aussage für falsch!

Hallo,

meines Wissens geht das nicht.
Oder hast Du 2 Steuernummern?

Und so einfach mit dem Steuererklärung zurückziehen ist das auch nicht.
Woher weißt Du denn, ob Du als Angestellter nachzahlen mußt? Wartest Du auf den Bescheid und sagst dann achnee, ich ziehe die Erklärung zurück? - Geht nicht.

Falls Du nicht zur Steuererklärung verpflichtet bist, mußt Du sie nicht abgeben. Aber mal so mal so macht das FA vermutlich nicht mit.

Viele Grüße

Paola

Du musst dich einfach mal fragen wofür so eine Steuererklärung da ist…

DU als Person musst dich vor dem deutschen Staat rechtfertigen wieviel du in einem Jahr an Geld eingenommen hast, bzw. erwirtschaftest hast. Weil du ja in Deutschland lebst und alle vor und nachteile der deutschen Infrastruktur genießt, darst du dann was abdrücken, damit der Verwaltungsaparat auch Brot aufn Tisch kriegt.

D.h. du bekommst EINE Nummer zugewiesen und gibst daher EINE Erklärung ab, in der auch die Einkünfte aus deinem Nebenberuf beinhaltet sind! Von dieser Summe, abzüglich aller Ausgaben, die die Einkünfte ermöglichen, wird die Steuer berechnet und einbehalten, bzw. zurückgezahlt… Du zahlst ja schließlich dauernd irgendwo steuern… Siehe Gehalt… Siehe den Schreibkram den du kaufst… ausser die Briefmarken der Post… die sind ja steuerfrei… …

Da man meistens zuviel bezahlt, wird sich der Staat nicht darum scheren, ob du eine Erklärung abgibst… Als Privatperson im Angestelltenverhältnis. Als Selbständiger sieht das anders aus… da werden die sich schon bei dir melden…

Spätestens wenn deine Konto eingefroren sind, wirst du wahrscheinlich deine Steuererklärung machen…

*grins*

Gruss