Steuererklärung nach ablauf der Insolvenz

Hallo zusammen,

leider habe ich keine passende Antwort zu meiner Frage gefunden und stelle nun die Frage selbst in den Raum und hoffe dabei, dass jemand ein Rat für mich hat.
Kurz zur Erläuterung:
da ist jemand seit 5 Jahren und 5 Monaten in der Privatinsolvenz.
Er ist beruflich sehr engagiert und die Überschüsse von Lohn gehen automatisch auf ein Konto . Auch die Steuerrückerstattung gehen auf dieses Konto.

Das Verfahren ist ja bald beendet und da stellt sich mir die Frage, ob es Sinnvoll wäre, ob man nicht die Steuererklärung nicht nach dem Verfahren macht vom letzten Jahr und somit die Steuerrückerstattung ausgezahlt bekommt. Oder ist die Steuerrückerstattung von dem Jahr, in dem man noch Insolvent war nicht zu bekommen?

Vielen dank schonmal und viele liebe Grüße,
Thomas Schmidt.

Hallo,

ich kann Dir das formaljuristisch nicht beantworten (das dürfte ich auch nicht), lediglich das, was meine Einschätzung ist.

In der Wohlverhaltensphase musst Du jedes Einkommen angeben, dannach nicht mehr.

Wenn Du die Restschuldbefreiung erlangt hast, dann bist Du auch nicht mehr zahlungspflichtig gegenüber den Gläubigern.

Aber: Die Insolvenzkosten werden erst nach 10 Jahren verfallen.

Insofern würde ich sagen, es ist egal, die Kohle ist so oder so weg, ausser Du verhältst nicht so ganz rechtskonform.

Man kann dann allerdings verhandeln, was in der Wohlverhaltensphase nicht möglich ist.

Hoffe, geholfen zu haben.

Hallo,

und vielen dank für die schnelle Antwort und der Einschätzung.
Da stellt sich mir eine weitere Frage.
Was ist denn, wenn die Insolvenzkosten schon bezahlt wären?

Hallo,

einfache Antwort, dann hat niemand mehr Zugriff auf alles, was Du dannach erlangst.

Das ist rein rechtlich natürlich ein Problem, weil die Steuergutschrift aus einem Zeitraumn stammt, der innerhalb der Insolvenz erfolgt ist.

Darauf würde ich es tatsächlich ankommen lassen, eine Alternative hast Du eh nicht.

Grundsätzlich sind Deine Forderungen, die innerhalb der Insolvenz angefallen sind, natürlich Teil dessen. Du bist aber nach Ende der Wohlverhaltensphase niemandem mehr Rechenschaft schuldig, es gibt auch niemand mehr, der das überprüft.

Es ist zwar nicht so ganz gesetzeskonform, aber ich würde einfach nichts tun und die Kohle nehmen…

1 Like

Ich bedanke mich recht herzlich für deine offene Einschätzung.

Hallo,
ersteinmal bin ich kein Jurist und schreibe über meine persönliche Situation.
Ich bin seit 5 Jahren in der Privatinsolvenz.
Seit 2012 in der Wohlverhaltensphase.
Für 2012 musste ich die Rückzahlung ( die von meinem Insolvenzverwalter gemacht wurde )
abtreten.
Für 2013 darf ich die Steuerrückerstattung vollständig behalten.

Mit freundlichen Gruß