Steuererklärung nach der Hochzeit

Moin,

mir ist einiges unklar im Bezug auf die Steuererklärung für 2001,
denn wir haben im Dezember 2001 geheiratet.

-machen wir die Lohnsteuerjahresausgleich zusammen auf einem Bogen oder getrennt auf 2 Bögen?
-können wir rückwirkend die Steuerklassen ändern-von I-I nach III und V…?

Ich habe schon beim Finanzamt angerufen und mir wurde erzählt, dass das nicht geht, jeder macht seine Erklärung mit der alten Steuerklasse (jeder I) und es ändert sich nix…für das Jahr 2001.
-aber wieso heiraten dann viele aus Steuergründen am Ende eines Jahres?

irgentwas müssen wir da falsch verstanden haben, Freunde von uns haben sehr viel wiederbekommen für das Jahr in dem sie geheiratet haben…und zwar mit einer „Sonderregelung“ (?)

Kann mir da ein Experte sagen, was am besten ist?
Vielen Dank schon mal im voraus!
Gruß
shockscrew

Heirat = Zusammenveranlagung
Hallo!

Ist alles halb so schwierig… Die Steuerklassen gelten nur für den Lohnsteuerabzug, haben mit der Steuererklärung absolut nichts zu tun.

Ihr gebt einfach eine gemeinsame Steuererklärung ab, d. h. einen gemeinsamen Mantelbogen (der Doppelseitige, auf dem Name, Anschrift, usw. stehen).
Und wo ihr bisher eine Anlage N abgegeben habtr, fügt ihr jetzt für jedem eine bei. Soviel zum technischen Teil.

Der steuerliche Vorteil besteht darin, dass Ehegatten das doppelte der Steuer zahlen, die sich auf ihr halbes gemeinsames Einkommen ergibt. Für das halbe Einkommen wird der Steuersatz viel niedriger sein als für das Ganze, aber eben mehr als die hälfte geringer (Steuersatz steigt progressiv). Außerdem ergibt sich ein Mittelwert aus hohen und niedrigen Einkommen bei Zusammenrechnung.
Fazit: Zusammen bezahlt ihr meist weniger als jeder einzeln zusammengerechnet.

Ciao!
Nemo

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Hi,
im Jahr der Eheschließung könnt Ihr auch die „besondere Veranlagung“ wählen. Da werdet Ihr behandelt, als ob Ihr unverheiratet seid, dass heißt jeder wird getrennt veranlagt. Ihr gebt aber trotzdem nur einen Mantelbogen ab. Ankreuzen müsst ihr das auf Seite 1 des Mantelbogens.

Ob die Zusammenveranlagung oder die getrennte Veranlagung günstiger ist, müsst Ihr Euch ausrechnen lassen.

Gruß
Mimmi

Hinweis
Hallo Mimmi!

Grundsätzlich hast Du recht, aber die besagte „besondere Veranlagung“ entspricht einer Einzelveranlagung, die nicht identisch ist mit der ebenfalls wählbaren „getrennten Veranlagung“. Es gibt im Jahr der Eheschließung insgesamt 3 Wahlmöglichkeiten mit unterschiedlichen steuerlichen Folgen.

Hinsichtlich der Unterschiede zwischen besonderer und getrennter Veranlagung sei nur auf den Haushaltsfreibetrag hingewiesen. Ein Elternteil mit Kind bekommt nämlich (imho) noch einen Haushaltsfreibetrag, wenn im Veranlagungszeitraum der Eheschließung die „besondere“ (=einzelne), nicht jedoch die „getrennte“ Veranlagung gewählt wird.

Da das Thema Steuerrecht insgesamt sehr kompliziert ist, empfiehlt sich, da stimme ich Dir voll zu, immer eine Probeberechnung. Meist lohnt sich aber die Zusammenveranlagung.

Ciao!
Nemo