Steuererklärung nach Gewerbeabmeldung

Hallo Sachkundige,

zu folgender Fragestellung suche ich eine Auskunft:
Eine Ehefrau nach dem Erziehungsurlaub möchte gerne zuhause ein paar Euros dazuverdienen und eröffnet im eigenen Haus einen kleinen Second-Hand-Laden. Mietkosten fallen also keine an, es werden auch keine Abschreibungen des Hauses für das Gewerbe geltend gemacht.
In der E/A-Überschuss-Abrechnung würden lediglich Einnahmen, Ausgaben, Ankäufe, Fahrtkosten (zu Lieferanten etc.) und pauschale Heiz-und Telefonkosten geltend gemacht.
Dazu kämen im Jahr der Eröffnung Positionen wie Regale, diverses Mobiliar, Kleiderständer und so Kram. Dadurch würde das erste GJ mit einem von ca. 1000€ abgeschlossen.
Der überwiegende Teil des Umsatzes würde mit Kommisionsgeschäften erbracht (ca. 90%), der Rest mit Ankäufen von Neuwaren oder Messeware.
Da die Geschäftsentwicklung nicht den Erwartungen entspricht, wird das Gewerbe nach 1,5 Jahren wieder abgemeldet, der Laden geschlossen. Gesamtumsatz während der Öffnungszeit ca. 5000 €.
Dazu jetzt 2 einige Fragen:
Durch eine etwas,naja , sagen wir mal unordentliche Buchhaltung verbunden mit sehr niedrigen Spannen ist durch den Handel nie ein Gewinn erwirtschaftet worden. D.h., vorhandene Belege für Einnahmen und Ausgaben ergeben in Summe relativ gleiche Beträge. Wie könnte man das einem Finanzamt erklären ?
Wie müßte man bei der Einkommensteuererklärung für das Jahr, in dem der Laden geschlossen wurde, mit dem Lagerbestand an gekauften Waren umgehen ? In der E/A-Überschussrechnung mit dem Ankaufspreis als Entnahme einstellen ? Oder gäbe es eine Abschreibungsmöglichkeit ? Der Ankaufspreis ließe sich ja nicht mehr realisieren.
Ich warte gespannt auf Beiträge.

mit freundlichen Grüßen

Hi,

Durch eine etwas,naja , sagen wir mal unordentliche
Buchhaltung verbunden mit sehr niedrigen Spannen ist durch den
Handel nie ein Gewinn erwirtschaftet worden. D.h., vorhandene
Belege für Einnahmen und Ausgaben ergeben in Summe relativ
gleiche Beträge. Wie könnte man das einem Finanzamt erklären
?

Man hatte zunächst die Erwartung, dass sich nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ein Gewinn erwirtschaften lässt. Leider konnte das in der Realität nicht verwirklicht werden. Die Konsequenz war dann, den Betrieb wieder aufzugeben. ==>Verlust lässt sich dann absetzen.

Wie müßte man bei der Einkommensteuererklärung für das Jahr,
in dem der Laden geschlossen wurde, mit dem Lagerbestand an
gekauften Waren umgehen ? In der E/A-Überschussrechnung mit
dem Ankaufspreis als Entnahme einstellen ? Oder gäbe es eine
Abschreibungsmöglichkeit ? Der Ankaufspreis ließe sich ja
nicht mehr realisieren.

Warenkäufe sind bei Einnahme-Überschussrechnung im Zeitpunkt der Bezahlung bereits Betriebsausgabe! Bei Betriebsausgabe ist eine Betriebsaufgabebilanz zu erstellen. Dabei sind die Sachen, die noch rumliegen neu zu bewerten. Also Übernahme zum Zeitwert ins Privatvermögen. Eventuell auch mit einem niedrigen Wert.

Viele Grüße
C.

Danke erstmal Cirwalda,

und gleich noch eine Frage:
Wie muß so eine Betriebsaufgabebilanz aussehen, geht das auch formlos bzw. als ausgedrucktes xls-sheet?
Und was muß darin bilanziert werden, nur restliche Warenbestände oder auch Mobiliar wie Regale, Kleiderständer ?
Wenn diese Mobiliarteile ebenfalls zu bilanzieren sind, welcher Anteil vom Neuwert müste man nach 1,5 Jahren Nutzungsdauer dabei realistisch ansetzen(kein Einzelteil war in der Anschaffung teurer als 100€) ?

grüsse

Hi,

und gleich noch eine Frage:
Wie muß so eine Betriebsaufgabebilanz aussehen, geht das auch
formlos bzw. als ausgedrucktes xls-sheet?

nix formlos, sondern ordentliche Bilanz

Und was muß darin bilanziert werden, nur restliche
Warenbestände oder auch Mobiliar wie Regale, Kleiderständer ?
Wenn diese Mobiliarteile ebenfalls zu bilanzieren sind,
welcher Anteil vom Neuwert müste man nach 1,5 Jahren
Nutzungsdauer dabei realistisch ansetzen(kein Einzelteil war
in der Anschaffung teurer als 100€) ?

Wie wärs mal einen Steuerberater hinzuzuziehen? Falls es nur ein „Kleinbetrieb“ war, checkt der schnell ab, ob alles unter dem Aufgabefreibetrag liegt. Oder wenn doch noch etwas zu beachten ist, bekommt er das auf die Reihe.
Im Forum kann man doch nicht die Grundsätze, eine Bilanz zu erstellen, so kurz in 3 dürre Sätze kleiden.

sorry
Mit freundlichem Gruß
C.

auch Hi,

nix formlos, sondern ordentliche Bilanz

ja gut, aber hier geht es Warenbestände mit einem Restwert von 200, vieleicht 300 €. Da muß es doch möglich sein, eine Lösung auf einem DIN A4-Blatt unterzubringen.

Wie wärs mal einen Steuerberater hinzuzuziehen? Falls es nur
ein „Kleinbetrieb“ war, checkt der schnell ab, ob alles unter
dem Aufgabefreibetrag liegt. Oder wenn doch noch etwas zu
beachten ist, bekommt er das auf die Reihe.

wegen einem Umsatz von ca. 2000 € im Jahr der Betriebsaufgabe ?
Aber was ist ein Aufgabefreibetrag und wie hoch ist dieser ? Das hört sich nach etwas sehr hilfreichem an.

Im Forum kann man doch nicht die Grundsätze, eine Bilanz zu
erstellen, so kurz in 3 dürre Sätze kleiden.

Is schon klar, will ich auch nicht. Aber bei einem Gewerbe in dieser geringen Größe muß es doch möglich sein, dem FA die steuerrelevanten Sachverhalte auch ohne Bilanz darlegen zu können.
Wie gesagt, es handelt sich um vieleicht 20-25 Positionen, was sollte ein Steuerberater daraus machen ?
Die E/A-Überschussrechnung wurde ja ebenfalls ohne Probleme akzeptiert, da hat auch kein Steuerberater mitgewirkt.

sorry

nicht Deine Schuld

Mit freundlichem Gruß
C.

ebenfalls freundliche Grüße und vielen Dank für Deine Zeit