Folgender Fall. Student zieht nach Studienabschluss ins Ausland und war vorher unbeschraenkt steuerpflichtig.
Summe der positiven Einkuenfte fuer das Steuerjahr 2004 betraegt EUR 5020 (bis August 2004). Im November 2004 wird im EU Ausland (England eine nicht selbstaendige Beschaeftigung aufgenommen, fuer die die Einkuenfte bis Jahresende EUR 2500 betragen. Ausserdem erhielt der Student im Kalenderjahr 2004 noch BAfoeG (halb Darlehen, halb Zuschuss).
Muss fuer das Kalenderjahr 2004 eine Steuererklaerung abgegeben werden, obwohl die dem Progressionvorbehalt unterliegenden steuerfreien Einnahmen nicht uber EUR 7680 liegen?
In der Regel muss man nur dann eine Steuererklärung abgeben, wenn die Einkünfte im Kalderjahr über dem Grundfreibetrag liegen. In Deutschland gilt das Welteinkommensprinzip, man muss also grds. ALLE Einkünfte, die man auf der ganzen Welt erziehlt versteuern. Hiervon gibt es aber Ausnahmen, nämlich, wenn Doppelbesteuerungsabkommen eine anderweitige Besteuerung regeln.
Ist aber das Welteinkommen insgesamt unter dem Grundfreibetrag, fällt keine Steuer an. Man muss in Folge dessen auch keine Steuererklärung abgeben.
Allerdings gibt es aber auch hier eine Ausnahme: wenn das Finanzamt jemanden zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert, dann ist man auch verpflichtet, wenn die Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen.