Steuererklärung nachholen möglich?

hallo zusammen!

meine situation:
seit 3 jahren arbeitnehmer im anstellungsverhälnis. habe einen fahrtweg zur arbeit von 25km hin und 25km zurück also 50km täglich. habe noch nie eine steuererklärung gemacht. nun habe ich erfahren, dass ich aufgrund des fahrtwegs geld zurückbekommen könnte.

Frage: ist es möglich die steuererklärung für die letzten 3 jahre nachzuholen? welche unterlagen muss ich zwingend dafür einreichen?

danke!

Hi,

es gibt da wohl eine 4-Jahres-Frist in der man nachträglich die Erklärung noch machen kann, dies wäre dann ja in der Zeit.
Bei der Entfernungsangabe zählt der einfache Weg, also 25km und nicht 50km !
Du benötigst dann eigentlich nur einen Einkommensteuer-Mantelbogen und die Anlage N, hier kannst du dann die Entfernung angeben und benötigst die Daten aus den Lohnsteuerkarten. Es muss für jedes Kalenderjahr eine eigene Erklärung erstellt werden.

Grüsse

Da bin ich leider der falsche Ansprechpartner, ich berate vorwiegend bei Fragen zu Steueroptimierung offshore und geldanlage

Hallo,

ja, das können Sie noch machen. Eireichen müssen Sie nur die unterschribenen Steuererklärungen.

Wenn Sie Spenden geleistet haben oder Handwerkerlesitungen oder haushalstnahe Dienstleistungen in Anspruch genommen haben, können die Kosten in Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Spendenquittungen und Handwerker Rechnungen sind dann im Original nachzureichen.

Bitte beachten Sie, dass nur eine einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitstätte berücksichtigt werden darf. In Ihrem Fall heisst es 25 km pro Tag.

Viel Spaß!

Hallo
also grundsätzlich können Sie 4 Jahre später die Erklärung noch abgeben.
Dafür den Mantelbogen ausfüllen und die Anlage N für Nichtselbständige. Dann die elektronische Steuerbescheinigung des Arbeitgebers beifügen wie Zinsen oder Ähnliches vorhanden sind.

Hallo,

ja, du kannst für die letzten 3 Jahre deine Steuererklärung noch abgeben.
Wenn du in der Steuerklasse 1 bist und keine weiteren Einkünfte hast, kannst du mit einer Erstattung rechnen, da deine Werbungskosten mind. 1.725 € betragen und in der Lohnsteuertabelle nur 920 € bzw. 1.000 € einbezogen sind.

Um die Erklärungen abzugeben, kannst du dir Elster runterladen. Das ist ein Programm von der Finanzverwaltung. Du musst dort mind. den Hauptvordruck (=Mantelbogen), Anlage N und Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllen. Der Rest kommt auf deine weiteren Umstände an. Du brauchst zudem mind. deine Lohnsteuerbescheinigungen der 3 Jahre.

Wenn du dich gar nicht auskennst, solltest du dir dabei helfen lassen… im besten Fall von einem Steuerberater. Denn es wäre sehr umständlich, zu schreiben, welche Zeilen du alles ausfüllen musst.

Aber du kannst gern nochmal schreiben, wenn du noch fragen hast.

VG Shelly

hallo,
du kannst grds. vier jahre rückwirkend eine steuererklärung abgeben.
wurde schon eine erklärung abgegeben u. ein besscheid vom fa erstellt, geht das nicht mehr.
du mußt für alles, was du absetzen kannst/willst, belege oder nachweise beifügen.
wenn du dich selbst in die steuererklärung einarbeiten eillst, empfiehlt sich eines der gängigen softwareprogramme zu nutzen oder sich durch den „konz“ zu arbeiten.
dir emphpfehle ich die mitgliedschaft im lohnsteurrhilfeverein - kostet nicht viel, und die machen die arbeit für dich.

saludos, borito

Hallo, natürlich kannst du deinme steuererklärungen für die letzten drei Jahre nachreichen. Besorge Dir beim Finanzamt oder aus dem Internet, die jeweilgen Jahresbögen Mantelbogen und Anlage N, dann aussfüllen und beim Finanzamt einreichen!
Gruss Hermann

Hallo,

ob du deine Steuererklärung nachholen darfst liegt im ermessen des Finanzamtes. Also frag doch einfach mal dort nach.
Wenn es so ist brauchst du: Deine Lohnabrechnung für diese Jahre (Jahresübersicht), dein Arbeitgeber muss angegeben werden und wenn du noch Typische Arbeitskleidung oder Bewerbungskosten, Weiterbildungskosten oder ähnliches hast benötigst du auch die Angaben (nicht alles muss belegt werden.
Am Besten ist es du suchst dir jemanden der diese Erklärung für dich macht (Lohnsteuerhilfeverein). Die können dir auch ganz genau sagen, welche Belege du bringen musst.

Ich hoffe ich kontte dir helfen!!!

Liebe sonnige Grüße aus dem Herzen Deutschlans!!

Lieber Schna,

ja, freuen Sie sich, sie können Ihre Werbungskosten geltend machen.
Nach dem BFH-urteil ( Az.: VI R 1/09 v. 12.11.2009) könnten Sie
theoretisch 7 Jahre also bis 2005 zurückgreifen.

Ich empfehle Ihnen die Steuersoftware von „Elster“ herunterzuladen, die allerdings nicht ganz einfach beim ersten Mal zu handeln ist oder kaufen Sie sich eine Steuersoftware für 35 €. Sie benötigen natürlich für die letzten
3 Jahre Ihre elektronische Lohnsteuerkarte als Nachweis für Ihre Bezüge.
In der Lohnsteuererklärung tragen Sie Ihre Kilometer ein und all die anderen Daten aus Ihre Lohnsteuerkarte und schon sind Sie fertig, unter der Voraussetzung, dass Sie sonst keine Einkünfte (Mieten oder Zinse) haben.

Viele Glück und schöne Grüße

Lambertobruno

Hallo schna,

da Deine Anfrage gegen FAQ 1129 verstößt, darf ich sie leider nicht beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Freakgirl

Hallo,
das weiss ich nicht genau; ich glaube, es sind bis zwei Jahre rückwirkend möglich. Diese Frage kann ich aber dein Finazamt mit Sicherheit beantworten :wink:

Viel Erfolg!
Roger

Hey,
beim Finanzamt die Unterlagen für die betreffenden Jahre holen und einreichen.
Die werden sich dann schon bei Dir melden.
Gruß
Jörg

Hallo,
ja, es ist möglich die Steuererklärungen für die Jahre 2009, 2010 und 2011 zusammen in 2012 abzugeben. Theoretisch können in 2012 sogar noch Steuererklärungen für das Jahr 2008 eingereicht werden (Stichworte Antragsveranlagung und Festsetzungsfrist bzw. Festsetzungsverjährung).

Die Frage, welche Unterlagen zwingend eingereicht werden müssen, ist nicht einfach, denn es kommt darauf an, was alles in der Steuererklärung beantragt wird.
Auf alle Fälle muss eine Jahreslohnbescheinigung beigefügt werden.
Werden Versicherungen bei den Sonderausgaben beantragt (z.B. die Haftpflicht fürs Auto) dann sollte auch hier der Nachweis dazu.

Gutes Gelingen
Barbara

Hallo,

ja, das ist möglich. Die Frage nach den einzureichenden Unterlagen lässt sich nicht so einfach oder nur wenig hilfreich beantworten. Das hängt von den persönlichen Verhältnissen ab. Am Besten dazu mal im Finanzamt nachfragen und die persönlichen Verhältnisse (Familienstand, Kinder usw.) ansprechen.

Schönes WE noch.

Ja, das ist richtig.
Sie benötigen den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.
Auf Seite 2 der Anlage N tragen Sie die Fahrtkosten ein plus 110 Euro für Arbeitsmittel und 16 Euro Kontoführungsgebühr.
Ggf. können sich noch private Versicherungen (Haftpflicht und Unfall) auswirken (Anlage Vorsorgeaufwand).
Für private Handwerkerleistungen können Sie nochmal 20% zurückbekommen (z.B. Schornsteinfeger, Installateur, Malter etc.). Diese sind im Mantelbogen einzutragen und Original (!) Rechnung und Original (!) Kontoauszug beifügen.

Hallo,

die Steuererklärung kann man bis zu 4 Jahre nachträglich machen.
Es wird Dir aber nur der Hinweg zur Arbeit anerkannt, also 25km/Tag. Den Rückweg hält das FA für Deine Privatsache.

Viele Grüße

Paola

Die Steuererklärungen ohne diese Werbungskosten bzw. die daraufhin ergangenen Bescheide sind bestandskräftig geworden. Es konnten auch nur die einfachen km angesetzt werden mit 0,30 EUR je km. Auch steht ein jährl. Pauschbetrag zur Vfg., so daß Sie den Fall ohnehin vergessen können (Zahl der tatsächlich ge-
fahrenen Arbeitstage, ohne Krankheit, Urlaub, Feiertage).

NEben den Werbungskosten für km à EUR 0,30 werden natürlich auch Einnahmen zu erklären sein.

Das muß insgesamt betrachtet bzw. errechnet werden.

NEben den Werbungskosten für km à EUR 0,30 werden natürlich auch Einnahmen zu erklären sein.

Das muß insgesamt betrachtet bzw. errechnet werden…