Angenommen man heiratet und gibt seine Steuererklärung in dem Jahr das erste mal ab (als Zusammenveranlagung). Kann man dann für das Vorjahr eine Erklärung nachreichen (als Einzelveranlagung)?
Servus,
ja - solang es nicht festsetzungsverjährt ist, geht das schon. Wenn wegen der ungewohnten Reihenfolge der Rechner überkocht, werden vielleicht seltsame Vorauszahlungen festgesetzt, aber die kriegt man leicht wieder weg.
Schöne Grüße
MM