Steuererklärung - Nachreichen von Verlust aus Aktiengesch, die nicht inl. Steuerabzug unterliegen

Angenommen, bei der Steuererklärung werden die Verluste aus Aktiengeschäften, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlagen (Anlage KAP, Z. 15 bzw. 19) nicht ausgewiesen.
Der Steuerbescheid wird ausgestellt, der Monat Einspruchsfrist ist vorbei.

Können diese Verluste dann noch nachgereicht / nachträglich geltend gemacht / oder verrechnet werden (z.B. mit Gewinnen in zukünftigen Jahren?

Ich bin zwar kein Steuerberater.ABER meiner Meinung nach ist dies nachträglich nicht möglich Weil der Verlustvortrag nicht festgesetzt worden ist
Dieser Vortrag ist jedoch die Basis um Gewinne mit diesem zu verrechnen.
Aber wie gesagt, bin kein Steuerexperte !!

Gruß

hallo,

das fa zeigt sich im allgemeinen recht aufgeschlossen für einen antrag auf „wiedereinsetzung in den vorigen stand“, wenn es um eine nachdeklarierung von kapitalerträgen geht.
ist dem stattgegeben und der steuerbescheid entsprechend geändert, kann auch eien verrechnung stattfinden.

saludos, borito

aktienverluste

normalerweise keine Chance,

außer wenn der Steuerbescheid nicht angekommen sein sollte

MfG

Mit Einführung der Abgeltungsteuer zum 1.1.2009 gilt, dass Sie bei Verlusten aus Kapitalanlagen die Verluste mit Ihren positiven Kapitalerträgen verrechnen können. Das gilt für Fonds genauso wie für festverzinsliche Papiere, für Zertifikate wie für Optionsscheine – nur Aktien sind bei der Regelung ausgenommen. Das heißt: Bis der Verlust „aufgebraucht“ ist, zahlen Sie auf alle anderen Gewinne keine Abgeltungsteuer.

Werden die Verluste innerhalb eines Jahres nicht mit Gewinnen verrechnet, kann der verbleibende Verlust in die folgenden Jahre vorgetragen werden. Ein Verlustrücktrag in frühere Jahre ist jedoch nicht möglich und auch eine Verrechnung mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten ist nicht möglich. Damit können Börsenverluste, für die die Abgeltungsteuer gilt, z. B. nicht die Steuern auf Vermietungseinkünfte oder Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit senken – und zwar weder im Jahr des Verlustes noch in den folgenden Jahren.

Für Aktien, die Sie 2009 gekauft und mit Verlust verkauft haben, gilt eine Sonderregelung: Die Verluste dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen im selben Jahr und in den folgenden Jahren verrechnet werden. Eine Verrechnung mit Zinsen und Dividenden ist nicht erlaubt. Können Aktienverluste nicht mit anderen Gewinnen verrechnet werden, bleiben die Verluste im sogenannten Aktien-Verlustverrechnungstopf und können in den Folgejahren bei Aktiengewinnen die Abgeltungsteuer mindern.

Ich hoffe, das war hilfreich. Ansonsten einen Fachmann konsultieren.

Verluste aus Aktiengeschäften, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlagen … mehr auf
Da wäre ich mir nicht so sicher, denn positive Einkünfte muss man erklären, negative dagegen nicht. Ich glaube, das ist mehr eine AO Frage. An deiner Stelle würde ich mich mal an das Finanzamt wenden und fragen wie es mit der Nacherklärung der negativen Einkünfte aussieht.

Hallo chris,

Das ist mehr eine Frage fuer den Steuerexperten!
Als nicht Experte würde ich sagen, da hast Du Pech gehabt. Ich würde einfach mit meinen FA sprechen! Anderseits musstest Du doch den Steuerbescheid Deiner Bank eingereicht haben und da wurden die Verluste doch auch mit verrechnet.
Tut mir leid, da nicht wirklich weitergeholfen zu haben.