Hallo,
ich hoffe, ihr könnt helfen.
Kann eine Steuererklärung, die bereits abgegeben wurde und wo der Bescheid teilweise vorläufig ist geändert werden, weil Kosten, die außergewöhnliche Belastungen sind, versehentlich als Werbungskosten eingetragen wurden und Beiträge von einer Versicherung nicht elektronisch übermittelt wurde?
Wenn ja, würde da ein einfacher Brief ans Finanzamt reichen oder eine neue Steuererklärung bzw. die Anlagen neu einreichen?
Viele Grüße
Sandy.