Steuererklärung nachträglich bearbeiten

Hallo Leute,

Bin angestellt und habe zusätzlich ein Gewerbe angemeldet (kein Kleingewerbe).

Hab beim Finanzamt die Steuererklärung für 2012 eingereicht und nach der ersten Kalkulation (ELSTER) hätte ich um die 600 € zurück bekommen sollen. Ich sollte aber noch nachträglich die Anlage G einreichen und die Gewinnermittlung für das Gewerbe abgeben. Hab dies das erste mal mit ELSTER gemacht und fand viele Punke nicht. Hab mir über das Jahr (2012) ein Smartphone und ein Tablet Computer für die Firma gekauft. Bei der Steuererklärung hab ich dies leider dann nicht als Ausgaben deklariert, da ich nicht wusste wo und wie man das hinterlegen soll. Wohl aus falscher Bequemlichkeit und genervt, weil ich schon einige Stunden dran hockte hab ich dann die Kalkulation abgeschlossen und die Gewinnermittlung so errechnet (ohne die zusätzlichen Ausgaben). Das Gewerbe ist wie gesagt nur nebenbei und es war keine große Summe (knapp 2000 €). Das Problem ist jetzt nur, dass ich von den kalkulierten 600 € nichts zurückbekomme, weil der Gewinnbetrag zu meinem normalen Einkommen dazugerechnet wird (wohl selber Schuld). Welche Möglichkeiten hab ich jetzt noch das zu berichtigen? Mir war diese Art der Kalkulation so nicht bewusst. Hoffe verständlich geschrieben zu haben. Freue mich über Eure Hilfe. Danke!

Gruß

Hallo,
wenn der Einkommensteuerbescheid noch änderbar ist, dann kannst Du die fehlenden Betriebsausgaben formlos beim Finanzamt nachreichen. Das geht in zwei Fällen:

  1. Der Bescheid ist noch nicht älter als ein Monat, dann Einspruch einlegen.
  2. Der Bescheid steht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, dann Änderungsantrag stellen.
    Viele Grüße
    Rolf

Wenn noch kein Steuerbescheid vorliegt, dann einfach die Belege an das Finanzamt nachreichen und die Betriebsausgaben neu berechnen. Liegt der Steuerbescheid vor, dann prüfen, ob die Einspruchsfrist abgelaufen ist (1 Monatsfrist). Wenn noch nicht abgelaufen, dann schriftlich Einspruch einlegen und die Neuberechnung der Betriebsausgaben als Begründung beifügen. Ist die Monatsfrist abgelaufen bitte prüfen, ob der Steuerbescheid hinsichtlich der gewerblichen Einkünfte für vorläufig vom Finanzamt erklärt wurde, wenn ja, dann Ausgaben nachreichen. Wenn nein, dann ist die Sache dummgelaufen und die zusätzlichen Betriebsausgaben können nicht mehr geltend gemacht werden.

Offenbar hat hier jemand etwas ohne jeden Sachverstand zusammengefrickelt, was ich nach dieser Beschreibung nicht beurteilen will; das muss man erst sehen. Jedenfalls fehlt ein Anlagenverzeichnis, aus dem sich die Abschreibungen ergeben, die dann in die Überschussrechnung eingehen müssen. Mein Rat: Einspruch einlegen „Gegen … lege ich Einspruch ein. Antrag und Begründung reiche ich nach“ (Frist von einem Monat beachten!) und mit dem ganzen Zeugs zum Steuerberater - oder gleich von ihm den Einspruch einlegen lassen.

Bei diesen Ausgaben muss unterschieden werden, ob es sich hier um ein Kleinwerkzeug (bis 150,-- €) handelt, um eine Geringwertiges Wirtschaftsgut (bis 410,-- €) oder um Anlagevermögen (über 410,–€) Das Kleinwerkzeug wird bei den sonstige Kosten erfasst (Zeile 47 in der EÜR), beim GWG habe ich die Wahl zwischen Sofortabschreibung (zu erfassen in der Zeile 33 der EÜR) oder über die Auflösung des Sammelpostens über 5 Jahre (zu erfassen in der Zeile 34). Beim Anlagevermögen wird grundsätzlich über die Nutzungsdauer abgeschrieben, das ist bei einem Tablet Computer 3 Jahre. Die Abschreibung ist in der Zeile 28 zu erfassen.
Der Steuerbescheid kann mit dem Einspruch innerhalb von 4 Wochen (gerechnet vom Bescheiddatum an) angefochten werden. Danach gibt es nur noch bei Fehlern eine Möglichkeit der Änderung und das sind vergessene Betriebsausgaben nicht!
Ich hoffe, dass ich Dir weiterhelfen konnte.

Hallo S&W,
wenn der Steuerbescheid nicht älter als 1 Monat und 3 Tage ist, können Sie noch Einspruch einlegen. Dann ist nichts verloren und alles lässt sich korrigieren. Das geht auch ganz einfach.

Bitte prüfen Sie mal den Steuerbescheid. Wenn die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, bitte noch mal melden, damit wir einen Einspruch formulieren. bitte teilen Sie mir dann auch mit, was für ein Gewerbe Sie ausüben und wann Sie das Smartphone und den Tablet-PC für welchen Preis gekauft haben.

Gruß
Ralf

Hallo, S&W,
beachte bitte künftig FAQ 1190! Persönliche Sachverhalte dürfen hier nicht vorgetragen werden, da private Steuerberatung bei Strafandrohung verboten ist.
Zu Ermittlung der Einkommensteuerschuld werden alle Einkünfte, auch die aus Gewerbebetrieb, zusammengerechnet. Wenn der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist, können noch Änderungen und Ergänzungen nachgereicht werden.
www.gesetze-im-internet.de/EStG
Gruß, R.

Hallo,

der einspruch gegen den bescheid des finanzamtes ist nur innerhalb von 4 wochen möglich - danach gilt er als angenommen und ist für sie zu akzeptieren.

mfg ignaz

Hallo,

wenn der Bescheid vorliegt ist nur ein Einspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe möglich.

In diesem reichen Sie die nachträglichen Ausgaben nach.

Hallo,
Das man unter ELSTER viele Punkte nicht findet oder nicht zurechtkommt geben ich ihnen voll Recht.
Aus diesem Grunde rate ich ihnen,reichen Sie schriftlich die geforderten Sachen an das Finanzamt nach,legen die Rechnungen vom Smartphone und Tablet bei und schreiben einen kurzen Brief dazu das Sie mit Elster nicht zurechtkamen.
Ich kann nur jedem raten, gehen Sie in Zukunft zu einem Steuerberater es zahlt sich aus.Die wissen viele Sachen was man absetzen kann,was übers Internet überhaupt nicht möglich ist.
So behält der Staat Milliarden ein,weil es alle Bürger nicht wissen.

Gruß
monika61