Steuererklärung: Nebenjobs wo angeben?

Hallo ihr Lieben!

Ich versuche mich gerade noch an meiner ersten Steuererklärung über ElsterOnline und verzweifle etwas. :frowning: Ich bin seit November Referendarin, also Beamtin auf Widerruf. Davor war ich Studentin und habe währenddessen im letzten Jahr einige Nebenjobs gemacht. Es handelte sich um einen 400€-Job (Gastro), einen Honorarjob (Nachhilfe) und zwei Mal um kurze Jobs als studentische Hilfskraft an der Uni. Außer in den beiden Monaten, in denen ich die Unijobs gemacht habe, waren die Einkünfte i.d.R. immer unter 400€. Insgesamt über das Jahr komme ich mit allen Jobs auch nicht auf über 7000€. Wo gebe ich die Nebenjobs in der Steuererklärung an? Irgendwie passt das nirgends richtig hin. :frowning:

Danke für eure Hilfe!

Den 400 € Job brauchst Du gar nicht angeben. Davon hat ja der Arbeitgeber schon pauschal alle Abgaben incl. Steuern gezahlt.
Bei den anderen Jobs kommt es darauf an, in welcher Form diese angemeldet waren.
Liegen Dir dafür Bescheinigungen vor? Wenn es keine „Nichtselbstständige Arbeit“ mit Anmeldung zur Kranken und Rentenversicherung war dann ggf. als Selbstständige Tätigkeit oder Freiberufliche Tätigkeit eintragen.
Wenn keine Belege vorliegen dann vielleicht gar nicht eintragen ?
Eine Steuerhinterziehung kann bei der niedrigen Jahresgesamtsumme ja nicht vorliegen, da ja noch gar keine Steuern anfallen, also im Zweifelsfall einfach weglassen :wink:

hallo,

wenn du alles in allem weniger oder knapp 7000 euro in dem jahr verdient hast (brutto), brauchst du keine stererklärung zu machen.
wenn du steuer gezahlt hast und diese rückerstattet haben willst, trägst du die, wie alle einkünfte aus unselbständiger arbeit, in anlage N ein. wnn du die einzelposten nicht in elster erfassen kannst, dann gib es als sammelposition ein und leg der steuererklärung eine aufstellung nebst lohnsteuerkarteneinträgen bei. das geht genauso.
i.a. kannst du in der anlage N mehrere beschäftigungsverhältnisse „parallel“ erfassen; das sollte auch in elster gehen.

saludos, borito

Hallo Umann61,

danke für deine schnelle Antwort! :smile:
Soweit ich weiß war keiner der Jobs mit Meldung zur KV und RV, zumindest habe ich keine Belege darüber. Ich habe jetzt einfach bei „Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen/Einnahmen“ „siehe Extrablatt“ und die Gesamtsumme der Jobs eingetragen und auf einem Extrablatt dann eben die genaue Aufstellung gemacht. Habe blöderweise die Steuererklärung eben schon abgeschickt. Aber die werden das ja im Finanzamt schon hinbekommen und ggf. können sie ja nachfragen. :wink:

Liebe Grüße und noch einen schönen Feiertag,
Honeyrain

Hallo,

also wenn Du keine Lohnsteuerbescheinigung vom AG (also nicht auf Lohnsteuerkarte gearbeitet) hast brauchst Du das bei unter 400€/Monat eigentlich nicht anzugeben.

Viele Grüße

Paola