Steuererklärung :-o

Hallo liebe Community :smile:Eine Frage zur Steuererklärung. Ich weiß hier darf keine „Beratung“ stattfinden, aber über einen „Tipp“ wäre ich sehr dankbar.
Folgendes Problem. Nehmen wir an, jemand hat im Dezember 2013 gearbeitet bei einer Firma. Nur ca. 3 Wochen. Gehalt kam erst im März 2014. Aufgrund von fehlenden Unterlagen sogar unter Steuerklasse 6 !!! (obwohl die Person Steuerklasse 1 hat). Die Firma meinte, die Person bekomme das Geld, welches zu viel unter Steuerklasse 6 abgezogen worde, bei der Steuererklärung 2014 wieder.
So die Frage ist jetzt: Wird das jetzt bei der Steuererklärung vom Jahr 2013 mit einbezogen oder erst für das Jahr 2014?Bedanke mich im Vorraus für die Hilfe dieser „hypothetischen“ Frage :wink:

Maßgeblich ist der Zufluss des Gehalts. Wennd das geld erst 2014 zugeflossen ist, dann muss das Geld auch 2014 versteuert werden.

Servus,

für die Steuerklasse 6 kann der Arbeitgeber nichts - er muss sie anwenden, wenn ELStAM sie ihm vorsetzt. Häufig sind Lohnsteuerabzugsmerkmale mit Klasse 6 bei unklaren Meldeverhältnissen, wenn der Steuerpflichtige mit seinen Angaben nicht als Einwohner Deutschlands identifiziert werden kann.

In welche Steuererklärung die Chose aufzunehmen ist, richtet sich nach den Angaben auf der Lohnsteuerbescheinigung, die der Arbeitgeber ans FA übermittelt hat und von der der Arbeitnehmer ein Protokoll erhalten hat. Falls ihm das abhanden gekommen ist, kann er beim Arbeitgeber eine Zweitschrift anfordern.

Schöne Grüße

MM

Servus,

das ist nicht gesagt. Wenn der Lohn für Dezember 2013 mit Dezember 2013 abgerechnet worden und für 2013 bescheinigt worden und im März 2013 ausgezahlt worden ist, ist das ein Fall für den VZ 2013.

Schöne Grüße

MM

Entscheidend ist der Geldzufluß für die Berechnung der Steuer. Eine Rückerstattung der zuviel gezahlten LST wird es mit der Steuererklärung 2014 geben können.
Die Steuerklasse ist mit dem Arbeitgeber bei Einstellung zuklären. Früher LST-Karte. Beim FA m.E. bescheinigen lassen.

Servus,

die Lohnsteuerabzugsmerkmale werden nicht irgendwie ausgehandelt oder diskutiert, sondern vom Arbeitgeber abgerufen.

Schöne Grüße

MM

Hallo, ausschlag gebend ist eine Lohnsteuerbescheinigung von der Firma.  Egal in welchem Jahr das Geld gezahlte wurde,je nach dem Jahr der Lohnsteuerbescheinigung muss es als Einkommen angegeben werden (müsste aber 2013 sein). Dann wird auch die zuviel gezahlte Lohnsteuer angerechnet und der Lohn richtig versteuert (wie Stkl. I). LG P.D.