Steuererklärung obwohl unter freibetrag

hallöle miteinander,
nehmen wir an der x hat ein guthaben auf einem thai-konto… er erzielt daraus zinsen in höhe von ca. 300,- euro… somit ist er unter dem Sparer-Freibetrag von 801 Euro und daher diesbzgl. nicht steuerpflichtig… muß er dennoch eine steuererklärung abgeben oder gilt: wenn man ansonsten kene einnahmen hat und nur einen steuerfreien betrag erwirtschaftet, dann muß man auch keine steuererklärung abgeben?

thx

Servus,

dafür muss man alle Einkünfte, egal von wo sie kommen (Rente, Mieteinnahmen, Pachteinnahmen, Sparbuch usw. …) zusammenrechnen, dann kann man was dazu sagen.

Wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag (2020 = 9.408 €) nicht überschreitet, braucht keine Steuererklärung abgegeben zu werden.

Schöne Grüße

MM

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oki, wenn der x also vom ersparten lebt und außer den 300,- keine weiteren einkünfte hat, muß er keine steuererklärung abgeben, richtig?

Richtig.
Aber mal kess nachgefragt, vorher stammt denn das Ersparte ? Das wird ja nicht vom Himmel gefallen sein sondern ist aus früherem versteuerten Einkommen erspart worden sein ?
Dann wäre das auch korrekt.

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Servus,

die Frage

bezieht sich auf die Vergangenheit und hat keinen Einfluss auf die Steuererklärungspflicht jetzt.

Schöne Grüße

MM