Hallo zusammen.
Angenommen ein Arbeitnehmer ist gemeldet in A und Arbeitet in B (50 km Entfernung). Ist aber unter Woche (3 Tage) bei der Lebensgefährtin in C (Entfernung zur Arbeitsstätte 15 km) zu Besuch.
Des Weiteren bezahlt der Arbeitnehmer die Wohnung der Lebensgefährtin sowie die Lebenshaltungskosten. Diese wiederum überweist ihm dafür montalich z.B. € 500,00 (für Miete und Lebensunterhalt).
Angenommen der Arbeitnehmer gibt bei der Steuererklärung an, dass er täglich von A nach B pendelt.
Kann das Finanzamt das nachvollziehen?
Wie schaut es mit den monatlichen € 500,00 aus? Müssen diese als Einnahmen (obwohl für den Lebensunterhalt) angegeben werden? Prüft das Finanzamt das in irgendeiner Form?
Hoffe es wurde alles verständlich formuliert.