Steuererklärung/Pendlerpauschale

Hallo zusammen.

Angenommen ein Arbeitnehmer ist gemeldet in A und Arbeitet in B (50 km Entfernung). Ist aber unter Woche (3 Tage) bei der Lebensgefährtin in C (Entfernung zur Arbeitsstätte 15 km) zu Besuch.

Des Weiteren bezahlt der Arbeitnehmer die Wohnung der Lebensgefährtin sowie die Lebenshaltungskosten. Diese wiederum überweist ihm dafür montalich z.B. € 500,00 (für Miete und Lebensunterhalt).

Angenommen der Arbeitnehmer gibt bei der Steuererklärung an, dass er täglich von A nach B pendelt.

Kann das Finanzamt das nachvollziehen?

Wie schaut es mit den monatlichen € 500,00 aus? Müssen diese als Einnahmen (obwohl für den Lebensunterhalt) angegeben werden? Prüft das Finanzamt das in irgendeiner Form?

Hoffe es wurde alles verständlich formuliert.

=HALLO()

Angenommen der Arbeitnehmer gibt bei der Steuererklärung an,
dass er täglich von A nach B pendelt.

Kann das Finanzamt das nachvollziehen?

Es ist eine pauschale Berechnung, es muss kein Kilometerstand oder sonstwas nachgewiesen werden, wie früher.

Wie schaut es mit den monatlichen € 500,00 aus? Müssen diese
als Einnahmen (obwohl für den Lebensunterhalt) angegeben
werden? Prüft das Finanzamt das in irgendeiner Form?

Das findet auf der privaten Vermögensebene statt, höchstens wäre denkbar, so etwas als Unterhaltsleistung anzusetzen, aber bei einer Lebensgefährtin wird das nicht funktionieren.

=TSCHÜSS()

Wie schaut es mit den monatlichen € 500,00 aus? Müssen diese
als Einnahmen (obwohl für den Lebensunterhalt) angegeben
werden? Prüft das Finanzamt das in irgendeiner Form?

Das findet auf der privaten Vermögensebene statt, höchstens
wäre denkbar, so etwas als Unterhaltsleistung anzusetzen, aber
bei einer Lebensgefährtin wird das nicht funktionieren.

=TSCHÜSS()

Danke. Also muss der Arbeitnehmer das nicht als Einnahmen angeben, richtig?