kann man in der steuererklärung den pflegepauschbetrag von 924 euro auch beantragen,wenn -der zu pflegende der ehepartner ist -der zu pflegende eine pflegestufe 1 und den schwerbehindertenausweis stufe g hat -der zu pflegende pflegegeld erhält oder kann man andere steuervergünstigungen in der steuererklärung geltend machen?
Das ist grundsätzlich möglich, wenn der Pflengende keine Einnahmen für die Pflege erhält. Pflegegeld für die zu pflegende Person ist nicht anzurechnen.
Der Pflegepauschbetrag setzt voraus, dass die gepflegte Person hilflos ist. Behinderung ist nicht erforderlich. Hilflos ist eine Person, wenn sie für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf jeden Tages fremder Hilfe dauernd – länger als 6 Monate – bedarf. Dazu genügt auch die Notwendigkeit der Überwachung, der Anleitung oder ständigen Bereitschaft. Die Pflegebedürftigkeit ist durch einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „H“ oder durch einen Bescheid der für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörde bzw. durch einen Bescheid über die Einstufung als Schwerstpflegebedürftiger in Pflegestufe III nachzuweisen
Moin, susanne,
kann man in der steuererklärung den pflegepauschbetrag von 924
euro auch beantragen
beantragen ist nicht strafbar.
wenn
-der zu pflegende der ehepartner ist
Kein Hinderungsgrund.
-der zu pflegende (…) den
schwerbehindertenausweis stufe g hat
Hat damit nichts zu tun.
-der zu pflegende pflegegeld erhält
Hindert Dich nicht am Eintragen.
oder kann man andere steuervergünstigungen
in der steuererklärung geltend machen?
Ist mir nicht bekannt, aber das heißt ja nichts.
Nach meiner Erfahrung kostet das einen Anruf beim Finanzamt. Die Leute dort sind persönlichen Kontakten durchaus nicht abgeneigt.
Gruß Ralf