Steuererklärung, pflicht oder nicht?

In welchem Rahmen liegen die Nachzahlungen?
Von Bekannten weiss ich, dass jene jährlich ca. 2200 Euro erstattet bekommen. Diese haben jedoch ein Haus und entsprechende Vorsorgen getroffen und haben IV/IV. Andere Bekannte haben III/V und zahlten letztes Jahr 500 Euro nach. Desen Ehefrau war arbeitslos.

Die Angst liegt darin, dass sie 500 Euro nachzahlen müssen oder sogar noch mehr. Liegt das Risiko darin, dass man evtl. 50 Euro nachzahlen muss oder gar was zurück bekommt, dann ist die Steuergeschichte relativiert und gegessen.

Hallo,
solange, daß zu versteuernde Einkommen unter 8000 und ein parr zerquetschten Euros bleibt, braucht ihr keine Steuernachzahlung befürchten.
Wie gesagt, Vater Staat zieht bei „ordnungsgemässenen Arbeitsverhältnissen“ in der Regel mehr ein als er darf, deshalb meist die Rückerstattung auf Antrag!
Gruss Hermann

Hallo,

meines Wissens muß keine Steuererklärung abgegeben werden.
Aber eine Steuererstattung ist (unter den angegebenen Bedingungen) wahrscheinlicher als eine Nachzahlung.

Viele Grüße

Paola

Hallo,
es muss keine Steuererklärung eingereicht werden, solange nicht auf der Steuerklasse 5 Arbeitslohn bezogen wird.
Da bei der Klasse 3 nur für einen Teil des Jahres Arbeitslohn geflossen ist, könnte es sich lohnen, denn es handelt sich um eine Jahreserklärung. Einfach fiktiv im Internet eine Probeberechnung z.B. mit Elster durchführen und schaun was passiert.
Gruß

hallo,

bei 3/5 kombi immer Pflichtabgabe bis 31. mai d.n. jahres, steht schon in der anleitung die man beim finanzamt bekommt

nachzahlung vermutlich ja, aber muss nicht „saftig“ sein, es gibt ja noch freibeträge. aber 1-4 hundert euro sind durchaus möglich

ps: www.elster.de

Hallo,

bei Steuerklassenwahl 3/5 muss man eine Erklärung abgeben und es kann durchaus zu Nachzahlungen kommen, kann ich aber nicht genau sagen.

Gruß