Steuererklärung, pflicht oder nicht?

Hallo an alle und hier ist der Sachverhalt bzw. meine Frage:

Es wurde noch nie eine Steuererklärung abgegeben.
Letztes Jahr hat er die Steuerklasse 3 gewählt (2010: 3 Monate Student, 5 Monate Arbeitslosengeld, 4 Monate beschäftigt bis heute) und seine Frau hat die 5. Klasse (keine Beschäftigung).

MUSS er bzw. die beiden eine Steuererklärung abgeben?
Und wartet auf die beiden eine „saftige“ Steuernachzahlung, falls sie sie abgeben? Er zahlt ja entsprechend wenig Steuern (Klasse 3) und sie zahlt eigentlich gar keine!

Danke für eure Hilfe.

Grüße
Wlad

Hallo,

ja, wenn Eheleute die Steuerklasse 3 und 5 wählen, sind sie nach EStG dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, da die Berechnung nicht genau erfolgen konnte (da in diesen Steuerklassen die Freibeträge anders verteilt sind). Dadurch kann es natürlich vorkommen, daß sie eventuell was nachzahlen müssen, aber es kann auch umgekehrt sein, das kommt auf die genauen Zahlen in dem Jahr an. Pauschal kann man da noch nichts sagen. Wenn das nicht gewünscht ist, im nächsten Jahr einfach wieder die 4 wählen, dann hat man auf jeden Fall eine Erstattung (zahlt aber natürlich auch mehr voraus!).

Viele Grüße,
C.

Danke für die Antwort.
Das mit den Steuerklassen ist mir klar. Nur, wenn er durch Kl. 3 sagen wir 2400 Euro mehr bekommt bzw. mit Kl. 4 ca. 2400 Euro mehr Lohnsteuer zahlen muss, weiss ich nicht was jetzt besser sein soll? Muss er mit Lohnsteuerklasse 3 fast die gesamten 2400 euro zurück zahlen? Ich verstehe die Diminsion der Rückzahlung nicht.

Hallo,
Ja, die beiden müssen zusammen die Steuer machen.Er muss alles einzeln aufführen,vom Studium bis zur Arbeit genaue Daten angeben.Besorgen Sie sich eine Art Steuercheckliste oder forschen Sie im Internet nach was Sie alles absetzen können.z.B. Studiumkosten,Bewerbungskosten fürArbeit,Kilometergeld zur Arbeit,Arzt-Medikamenten,Autoversicherung,alle Versicherungen, eventuell Umzug wegen Arbeit usw.
Eigentlich müssten Sie Geld zurückbekommen.
Wenn Sie selbst nicht zurechtkommen, dann gehen Sie zu einem Steuerberater,denn es lohnt sich.

Gruß
monika61

Es ist in dem Sinne nichts besser, bei beiden Steuerklassen zahlt er genausoviel, nur daß er bei Steuerklasse 4 über´s Jahr verteilt zahlt und bei Steuerklasse 3 sehr wenig über´s Jahr und am Jahresende den Rest.
Wenn er z.B. 20.000 im Jahr verdient hat, zahlt er bei Steuerklasse 3 eigentlich nichts voraus und bei StK 4 dagegen 1.700. Das heißt aber auch, bei StK 3 muß er am Jahresende 1.700 nachzahlen. Die Lohnsteuerklassenkombination 3/5 ist eigentlich nur besser, wenn man arbeitslos wird, Elterngeld, Erziehungsgeld o.ä. erhält, weil sich das nach dem letzten Nettogehalt berechnet und das ist ja bei StK 3 höher.
Aber genaueres zur Zahllast kann ich nur sagen, wenn ich die ungefähren Beträge für das Jahr kennen würde.

Das ist doch eine verzwickte Lage! Im Grunde genommen, muss er das komplette Geld beiseite legen, welches er durch die StK3 eingespart hat, damit er es am Ende vom Jahr zurückgeben kann (/muss)! Natürlich abzüglich der Sachen, die man absteuert. Und StK 4 ist nicht, weil seine Frau nichts verdient.

Ich vermute auch, dass er für das Jahr 2010 etwas zurück bekommt. Nur wie sieht es nächstes Jahr aus, wenn er voll gearbeitet hat? Ich denke nämlich nicht, dass er mit Kfz-Steuer, Werbungskosten etc. genug Steuern absetzen kann…
Kann er auch einfach keine Lohnsteuererklärung abgeben? Leuchtet beim FA ein Lämpchen, wenn er nicht abgibt?

Hallo desperado 1987,
bei 3 - 5 muss eine Steuererklärung für beide gemacht werden. Ob es eine Nachzahlung gibt, kann man mit einer Steuer-CD feststellen. Die gibt es schon recht günstig und es ist nicht schwer die Formulare auszufüllen.
Viele Grüße
Sylke

bei 3 und 5 ist eigentlich Pflichtveranlagung, wenn ihr aber noch nie gemacht habt, das würde ich sagen braucht ihr auch nicht abzugeben.

Im Jahr wo der Mann Student, Arbeitslos war bekommt ihr bestimmt Steuer zurück, wenn man aber einmal eine Einkommensteuererklärung macht, dann müsst ihr jedes Jahr machen und dann müsst ihr bestimmt nachzahlen, es sei den die Werbungskosten sind bei euch hoch.

hallo,

„müssen“ immer nur dann, wenn die bedingungen dafür vorhanden sind (z.b. einkünfte aus miet, pacht, abschreibungen, gewerbeeinkünfte, auch zinsen, wenn aus dem ausland oder freistellungsauftrag nicht oder nicht korrekt abgegeben etc.pp.).
solange das fa nicht „veranlagt“ und auffordert zur abgabe, „muß“ man erstmal gar nichts.

lohnersatzleistungen muß man in der steuererklärung angeben!
jedoch: bei dem geringen verdienst insgesamt (nur vier monate gearbeitet) wird eh keine steuer fällig werden, es sei denn, du hast mind. im höchsten vierstelligen bereich verdient.

über die steuerklassenänderung wird das fa aber über kurz oder lang eh auch euch zukommen.

steuernachzahlung, insb. „saftig“, nur, wenn die berechnung mit dem einkommen überhaupt nicht korrespondiert. aber wie soll das gehen? verheiratetes paar, er verdient, sie nicht - da würde doch eh ehegattensplitting angesetzt, und da wäre man mit klasse 3 schon richtig bedient.

ansonsten kann man das mit jedem online-steuerrechner sofort und ziemlich exakt selbts ausrechnen (lassen), was einen „erwischen“ kann und was nicht.

saludos, borito

Ich kann dich beruhigen.
Wenn der Staat Steuernachzahlungen von euch erwartet, dann zwingt er euch zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.

Wer keine Einkommsteuererklärung macht ist meist sehr dumm, denn er verschenkt sehr oft Geld.

Bei Arbeitslosengeld 1 - Bezug (ALG1) ist man zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.

Bei nur 4 Monate Beschäftigung im Jahr wirst du vermutlich die gesamte gezahlte Lohnsteuer zurückbekommen wenn du eine Einkommensteuererklärung abgibst.

Die Steuerklassenwahl - er mit geringem Verdienst und vor allem ALG1 in 3 und sie die 5 war richtig.

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Hallo Wlad,
die Angaben sind etwas dürftig um eine gute Aussage treffen zu können. Wenn ihr verheiratet seit, ist es sehr wahrscheinlich, daß ihr Steuern zurückerhaltet. Ich weiss nicht, warum ständig die Befürchtung herrscht, daß eine Steuernachzahlung zu befürchten ist. Wenn man korrekt einer Beschäftigung nachgeht, sorgt Vater Staat schon dafür, daß er genügend Steuern erhält. Schliesslich bekommen die meisten Steuerzahler nach Antrag zuviel gezahlte Steuern zurück!
Gruss Hermann

Hallo Wlad,

ich würde einfach zum Finanzamt gehen und mir die CD für die Steuererklärung 2010 holen ( "ELSTER " ).

Mit diesem Programm kannst Du eine Steuererklärung auf dem PC erstellen, von der das FA nichts bemerkt.

Einfach nur den Hauptvordruck ausfüllen und die Anlage N für den Ehemann ergänzen.

Es sind für alle Felde Informationen hinterlegt.

Am Ende kannst Du die Steuer berechnen und dann entscheiden, ob Du die Steuererklärung absendest.

Ich glaube aber, Du wirst eine Erstattung erhalten.

Bei Fragen melde Dich einfach.

MfG

Stefan Seidel

Hallo,
Man ist verpflichtet jedes Jahr(in Zukunft auch alle 2 Jahre möglich)die Steuer zu machen,egal ob Arbeiter oder Arbeitslos sogar die Rentner mit höherem Einkommen sind verpflichtet.Macht man die Steuer nicht kann es zu einer höheren Strafe kommen bis Gefängnis.
Aber keine Angst, durch den Lohn wird ja schon viel Steuer abgezogen.Es wird auch ein hoher Betrag für jede Person im Haushalt berechnet was man zum Leben braucht(müsste ca.9200.-€ pro Person sein).Mein Mann ist auch Alleinverdiener und ich Hausfrau, wir bekommen jedes Jahr Geld zurück.
Es fallen auch jedes Jahr wieder neue Unkosten an.
Sie können z.B. die Riesterrente oder Bausparer absetzen,bei Kindern die Gebühren für Kindergarten,Bildungsmaterial,Arbeitskleidung usw.
Steuer nachzahlen müssen meistens die Großverdiener oder Selbständige oder wenn man mehr Besitz hat(Häuser, Wohnungen usw.)

Gruß
monika61

Hallo,

Steuerklasse 3 verpflichtet zur Abgabge einer Erklärung der Ehegatten. Nicht abgeben bringt nichts, da Finanzamt von Steuerklasse 3 weiss.

Hallo,
bei der Steuerklassenwahl III/V besteht eine Plichtveranlagung, d.h. es muss eine Steuererklärung abgegeben werden.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

Sorry, das ich mich jetzt erst melde, aber ich war in der Reha.

ja es ist PFLICHT.

Er hatte bis jetzt Glück, dass er noch nicht aufgefordert wurde.

Es kann aber muss nicht sein, dass eine Nachzahlung besteht.

Mfg

Angela06

Im vorliegenden Fall wohl ja, aber natürlich kann er auch wieder die 4 wählen, einmal jährlich kann die steuerklasse gewechselt werden, das ist das ganze jahr über bis zum November möglich.

Die Befürchtung ist deshalb da, weil durch den Klassenwechsel er ca. 200 Euro an Lohnsteuer einspart. Und weiter haben die beiden nur die gewöhnlichen Kfz-Aufwendungen, Miete und Eigentum ist nicht (bei den Eltern mietfrei). Ich habe mit der Software WISO 2011 alles durchgerechnet und es kam raus:

  • Einkommen/zu versteuerndes Einkommen 503 Euro
  • Nachzahlung bei gemeinsamer Veranlagung 0 Euro
    Für 2010 wäre wahrscheinlich eine Erstattung drin, aber mir gehts eher um die Folgejahre. Später bei mehr Versicherungen/Eigentum/Kinder sieht das natürlich wieder anderst aus, wo ich dann Rückerstattungen erwarte.

ICH DANKE ALLEN FÜR DIE AUSFÜHRLICHEN ANTWORTEN!