Mal eine ganz banale Frage: Bin ich eigentlich gesetzlich dazu verpflichtet jedes Jahr meine Steuererklärung zu machen, wenn ich ein „normaler“ Arbeiter in einem Großbetrieb bin ?
Ich meine, das Finamzamt weiß doch sowieso aufgrund meiner Lohnsteuerkarte, wie viel ich verdient habe, und berechnet doch die Steuern auch monatlich.
Also, gibt es ein Gesetz, das dies vorschreibt, und wenn ja, wie lautet es, und wo finde ich es genau ?
für dich ist insbesondere § 46 abs. 2 nr. 8 estg http://www.steuernetz.de/gesetze/estg/20011220/p46.html interessant. d.h. wenn du außer deinen arbeitnehmereinkünften aus deiner 1. lohnsteuerkarte keine weiteren einkünfte hast, kannst du eine einkommensteuererklärung abgeben, musst aber nicht.
gruß
gunnar
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wenn du außer deinen arbeitnehmereinkünften
aus deiner 1. lohnsteuerkarte keine weiteren einkünfte hast,
kannst du eine einkommensteuererklärung abgeben, musst aber
nicht.
Wenn er aber verheiratet ist, seine Frau auch auf Steuerkarte arbeitet und sie andere Steuerklassen als 4/4 gewählt haben, ist er auch schon wieder in der Erklärungspflicht!