Steuererklärung/Private Rentenversicherung

Hallo zusammen.

Angenommen ein Arbeitnehmer hat im Jahr 2008 eine private Rentenversicherung abgeschlossen und diese im Jahr 2012 gekündigt.

Aus dieser Rentenversicherung hat er einen Betrag von € 800,00 erstattet bekommen.

Muss dieser Betrag als Einnahme bei der Steuererklärung angegeben werden? Bekommt das Finanzamt das von der Versicherung mitgeteilt?

Hallo,

schätzungsweise wurden die Beiträge zur RV nicht von der Steuer abgesetzt? Dann interessiert das das Finanzamt überhaupt nicht.

Gruß
Granini

Hallo,

Hallo,

schätzungsweise wurden die Beiträge zur RV nicht von der
Steuer abgesetzt?

Was hat dies denn mit der Frage zu tun ?

Dann interessiert das das Finanzamt
überhaupt nicht.

Schon einmal etwas von Kapitalertragsteuer gehört ?

http://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/A/Ablauflei…

Gruß
Granini

Gruß Merger

Was hat dies denn mit der Frage zu tun ?

Könnte ja sein dass es ein Vertrag der 1. oder 2. Schicht ist, daher die Nachfrage.

Schon einmal etwas von Kapitalertragsteuer gehört ?

Bitte nicht so feindselig! :wink:
Aber ja, da hast du vollkommen recht, allerdings wird das das FA trotzdem nicht interessieren, da wie du bestimmt gehört hast, die KapErSt direkt abgezogen wird. Es liegt höchstens im Interesse des VN, das dem FA gegenüber anzuzeigen.

Gruß
Granini

Bitte nicht so feindselig! :wink:

ich bin doch nicht feindselig.

Hätte doch sein können, dass Du diese Steuer nicht kennst.

Gruß Merger

Bin immer noch nicht schlauer :smile:.

Angenommen der Versicherter hat € 2500,00 einbezahlt jedoch durch die Kündigung nur € 800,00 ausbezahlt bekommen…

Es ist ja kein Gewinn entstanden, eher ein starker Verlust…

Muss dies Einnahme trotzdem angegeben werden?
Was geschieht wenn diese nicht angegeben wird?

Bin immer noch nicht schlauer :smile:.

Angenommen der Versicherter hat € 2500,00 einbezahlt jedoch
durch die Kündigung nur € 800,00 ausbezahlt bekommen…

Es ist ja kein Gewinn entstanden, eher ein starker Verlust…

Dies ist ja völlig richtig.

Was steht denn auf deiner Abrechnung der Versicherung ?

Könnte es sein, dass hier Kapitalertragsteuer abgezogen wurde ?

Unter Umständen könntest Du, hier ein Teil wieder zurück erhalten,
wenn Du die Abrechnung bei der Steuererklärung vorlegst.

Muss dies Einnahme trotzdem angegeben werden?

Nein

Was geschieht wenn diese nicht angegeben wird?

Bekommst Du auch nichts zurück.