Hallo zusammen.
Angenommen ein Arbeitnehmer hat im Jahr 2008 eine private Rentenversicherung abgeschlossen und diese im Jahr 2012 gekündigt.
Aus dieser Rentenversicherung hat er einen Betrag von € 800,00 erstattet bekommen.
Muss dieser Betrag als Einnahme bei der Steuererklärung angegeben werden? Bekommt das Finanzamt das von der Versicherung mitgeteilt?