Steuererklärung Progressionsvorbehalt Krankengeld

Hallo,

ist soweit klar: erhaltenes Krankengeld (gesetzliche Krankenkasse) gehört in die Steuererklärung zwecks Progressionsvorbehalt.

Aber die Krankenkasse hat alles aufgelistet: Bruttobetrag, Rentenversicherungsbeiträge, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung > Nettobetrag.
Nun meinte der Sachbearbeiter vom Finanzamt, er müsse den Bruttobetrag eintragen. Auf die Bemerkung, dann müssten ja wohl auch die versch. Abzugsbeträge RV, PV, ALV mit rein: das wäre nicht vorgesehen.

Habe zwar im Internet gesucht, aber keiner schreibt deutlich, was eingetragen werden muss.

Wird nur der Bruttobetrag eingetragen, kommt am Ende eine sehr deutliche Benachteiligung heraus. Kann ja auch nicht sein, denke ich.

Meinungen oder Hinweise auf Texte?

Bernd

Moinsen,

das Steuerrecht ist zwar deutlich genug, aber versteckt dies gerne hinter Begriffen und Ausdrücken.

Wenn die Rede von Einnahmen ist, dann ist immer der Bruttobetrag gemeint: Also inklusive Sozialversicherungsbeiträgen und evtl. Lohnsteuer.

Das ergibt sich aus dem Umkehrschluss des Begriffs Einkünfte: Einkünfte sind die Einnahmen aus einer Einkunftsart abzüglich der Werbungskosten/ Betriebsausgaben.

Daher ist der Bruttokrankengeldbetrag zu nennen. Die einbehaltenen SV-Beiträge können ja dann als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden.

Schöne Grüße
e