Gesetzt den Fall:
Jemand ist Studentin und arbeitet nebenher in mehreren Bereichen.
Der eine Job ist regelmäßig mit ca. 10 Std die Woche, sie verdient allerdings mehr als 410 Euro.
Der andere Job ist als Gewerbetreibende.
Und jetzt das Entscheidende:
Für ihre Steuererklärung muss sie wissen, was entscheidend ist:
Der Tag der erbrachten Leistung oder der Tag des Geldeingangs?
Hallo M,
das kommt drauf an.
Für die Umsatzbesteuerung ist im Regelfall der Zeitpunkt entscheidend, zu dem die Leistung erbracht wurde.
Ein bei Kleingewerbetreibenden häufiger Ausnahmefall ist die Umsatzbesteuerung nach vereinnahmten Entgelten - wenn der Antrag darauf gestellt wurde. Dann ist USt erst für den Zeitraum abzuführen, in dem die Zahlung reinkommt.
Für die Ertragssteuern (ESt, GewSt) hängt es von der Art der Gewinnermittlung ab, in welcher Periode der Ertrag berücksichtigt wird. Im Fall der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 oder 5 EStG (= Bilanzierung) ist der Zeitpunkt entscheidend, zu dem die Forderung entsteht (= wenn die Leistung vertragsgemäß erbracht ist, übrigens unabhängig von der Rechnungsstellung).
Im Fall der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG (= Überschussrechnung, dürfte hier gegeben sein, lässt sich aber bloß mit weniger mageren Angaben beurteilen) ist der Zeitpunkt entscheidend, zu dem die Zahlung reinkommt.
Schöne Grüße
MM